Whistleblowing
Schweizer Organisationen mit Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der EU mit 50+ Mitarbeiter sind indirekt von der EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern betroffen und müssen interne Meldekanäle für diese Niederlassungen oder Tochtergesellschaften bereitstellen. Falls Unternehmen keine internen Meldekanäle zur Verfügung stellen oder nicht auf Hinweise reagieren, dürfen sich Whistleblower an die zuständigen Behörden wenden.
BDO unterstützt Sie gerne bei der Gestaltung und Implementierung entsprechender Meldesysteme sowie bei der internen Untersuchung der gemeldeten Hinweise. Wir bieten Ihnen folgende Dienstleistungen an:
- Konzipierung und Implementierung von Whistleblowing-Managementsystemen
- Ombudsfunktion / Ansprechpartner für Mitarbeitende bei Verdacht auf Unregelmässigkeiten
- Case Management und Triagierung der Fälle
- Durchführung von unabhängigen Untersuchungen durch BDO (Full Investigation)
- Unterstützung bei internen Untersuchungen (Co-Sourcing)
- Interne Schulungen oder Workshops zum Thema Whistleblowing-Managementsysteme
Gerne unterbreiten wir Ihnen eine individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Rahmenvereinbarung. Wir stellen Ihnen Meldekanäle zur Verfügung, prüfen eingegangene Meldungen und beurteilen in Rücksprache mit Ihnen, ob weitere Massnahmen notwendig sind. Ein regelmässiger Erfahrungsaustausch sowie ein jährlicher Tätigkeitsbericht stellen zudem sicher, dass das Whistleblowing-Meldesystem jederzeit Ihren Bedürfnissen gerecht wird.
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