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  • Steuerpflicht von ausländischen Unternehmen

Steuerpflicht von ausländischen Unternehmen in der Schweiz

Fiskalvertretung / Steuerstellvertretung Schweiz

Sie sind ein Unternehmen mit Sitz im Ausland und in der Schweiz tätig oder haben Schweizer Kunden

Dann müssen Sie sich die folgenden Fragen stellen:

  • Führen Sie in der Schweiz Arbeiten an Gegenständen aus (z.B. Montageleistungen, Installationen)?
  • Erbringen Sie werkvertragliche Leistungen in der Schweiz?
  • Erbringen Sie elektronische Dienstleistungen an Privatpersonen in der Schweiz (u.a. elektronisches Bereitstellen von Websites, Software, Musik)?
  • Implementieren Sie Software physisch in der Schweiz?
  • Sind Sie anderweitig physisch in der Schweiz tätig?
  • Betreiben Sie ein Lager in der Schweiz
  • Möchten Sie sich freiwillig im Schweizer Mehrwertsteuerregister registrieren, um Ihre Kunden von den Einfuhr- und Zollformalitäten zu entlasten?

Übersteigen die Umsätze aus diesen Leistungen in der Schweiz CHF 100'000 (ca. EUR 90'000) in einem Jahr?

 

Haben Sie mindestens eine der obenstehenden Fragen mit ja beantwortet und erreichen Sie die Umsatzgrenze von CHF 100'000, dann sind Sie mehrwertsteuerpflichtig in der Schweiz.

 

Ab dem 1. Januar 2018 entsteht die Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz ab dem ersten Franken, wenn Sie weltweit einen Umsatz von CHF 100'000 oder höher durch steuerpflichtige Leistungen erwirtschaften.

Erzielen Sie durch Kleinsendungen in die Schweiz, welche nicht der Einfuhrsteuer unterliegen, einen Umsatz von CHF 100'000, werden Sie ab dem 1. Januar 2019 mehrwertsteuerpflichtig. Nicht der Einfuhrsteuer unterliegen Sendungen, deren Einfuhrsteuer CHF 5.- nicht übersteigen (Warenwert CHF 65.00 bei 7.7% MWST bzw. Warenwert CHF 200.- bei 2.5% MWST (z.B. Bücher)).

 

Was wir für Sie tun können:

Die Bestellung eines Fiskalvertreters in der Schweiz ist für ausländische Unternehmen Pflicht. Gerne können wir Ihnen diese und die folgenden Dienstleistungen im Bereich der Mehrwertsteuer anbieten:

  • Beurteilung der Steuerpflicht
  • Anmeldung im Schweizer Mehrwertsteuerregister
  • Analyse der individuellen Bedürfnisse
  • Laufende Beratung von Geschäftsfällen
  • Deklaration und Einreichung der quartalsweisen Abrechnungen inkl. Prüfung der entsprechenden Ein- und Ausgangsrechnungen
  • Führen der Korrespondenz und Verhandlungen mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung
  • Vorbereitung und Begleitung eines allfälligen Rechtsmittelverfahrens

 

Weitere Fragen:

Für ausländische Unternehmen interessieren neben der Mehrwertsteuer auch weitere Gebiete.

Entsteht z.B. durch eine länger andauernde Tätigkeit in der Schweiz eine

  • steuerliche Betriebsstätte,

ist eine Steuererklärung einzureichen. In vielen Fällen sind ausserdem

  • Arbeitsbewilligungen

für ausländische Arbeitnehmende zu beantragen. Auch die

  • Gründung einer Gesellschaft in der Schweiz

kann interessant sein.

 

Gerne sind wir auch in diesen Bereichen für Sie tätig und helfen bei der Beurteilung der weiteren Schritte.

 

Was müssen Sie tun?

  • Melden Sie sich bei uns. Wir beraten Sie gerne.