Wir verwenden Cookies auf unserer Webseite, um Ihren Besuch effizienter zu machen und Ihnen eine möglichst angenehme Nutzung bieten zu können. Indem Sie diese Website nutzen, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Bitte lesen Sie unsere DATENSCHUTZERKLÄRUNG. Dort erfahren Sie mehr über die von uns verwendeten Cookies und wie Sie diese löschen oder blockieren können.
  • Steuertipp Nr. 13 - Liegenschaftsunterhalt bei vermieteten Liegenschaften
Artikel:

Steuertipp Nr. 13 - Liegenschaftsunterhalt bei vermieteten Liegenschaften

01. April 2021

Markus Häller, Mitglied Regionaldirektion Nordwestschweiz, Regionalverantwortlicher Steuern & Recht - Partner |
Hanspeter Baumann, Dipl. Treuhandexperte |

Bei Liegenschaften ist die vollständige Geltendmachung der abzugsfähigen Kosten entscheidend, um nicht unnötig Steuern zu bezahlen. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen werterhaltenden und wertvermehrenden Kosten.

Bei Kapitalanlageliegenschaften können Sie gewisse Kosten in Abzug bringen, welche bei selbstbewohnten Liegenschaften nicht geltend gemacht werden können. Wichtig ist, bewusst zwischen Unterhaltspauschalen und effektiven Kosten zu wählen.

Erfahren Sie in unserem Artikel, was zu beachten ist. Sie finden praxiserprobte Empfehlungen zu folgenden Themen:

  • Vorgehen bei Liegenschaften im Geschäftsvermögen und bei privaten Liegenschaften, welche mehrheitlich geschäftlich genutzt werden.
     
  • Kosten, welche als Unterhalt, energiesparende Massnahmen oder als Betriebskosten in Abzug gebracht werden können.
     
  • Vorgehen bei pauschal verrechneten Nebenkosten.
     
  • Deklaration der Mieteinnahmen bei Erstellung einer Nebenkostenabrechnung.
     
  • Berechnung der pauschalen Unterhaltskosten bei vermieteten Liegenschaften. Hier stellen wir anhand eines anschaulichen Beispiels dar, wie die Unterhaltspauschale gerechnet werden sollte.

Die Steueroptimierungsmöglichkeiten bei Liegenschaften werden oft nicht erkannt und entsprechend auch nicht ausgeschöpft. Entscheidend sind die Planung der voraussehbaren Unterhaltskosten und die zeitliche Steuerung. Entscheidend ist aber auch ein klares Konzept und das Erkennen, welche Posten steuerbares Einkommen darstellen und welche Abzüge möglich sind.

 

Lesen Sie den ganzen Artikel