Wir verwenden Cookies auf unserer Webseite, um Ihren Besuch effizienter zu machen und Ihnen eine möglichst angenehme Nutzung bieten zu können. Indem Sie diese Website nutzen, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Bitte lesen Sie unsere DATENSCHUTZERKLÄRUNG. Dort erfahren Sie mehr über die von uns verwendeten Cookies und wie Sie diese löschen oder blockieren können.
Artikel:

COVID-19-Krise: Auswirkung der wirtschaftlichen Folgen auf das Kreditgeschäft der Banken und Lösungsansätze für Unternehmen

27. April 2021

Aufgrund der Corona-Pandemie wurden zahlreiche Betriebe geschlossen und das gesellschaftliche Leben steht still. Welche wirtschaftlichen Folgen dies für die Unternehmen und indirekt auch auf das Kreditgeschäft der Banken haben wird, kann zum heutigen Zeit nicht abgeschätzt werden. Es ist jedoch mit einer Rezession infolge der Corona-Krise zu rechnen. Viele Unternehmen gehen davon aus, dadurch in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Wie Banken sich auf die Auswirkungen auf das Kreditgeschäft vorbereiten können und welche Lösungsansätze für Unternehmen vorliegen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Die zu erwartende Rezession wird dazu führen, dass Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Die Banken haben durch die Kreditvergabe an Unternehmen eine wichtige volkswirtschaftliche Funktion. Wirtschaftlich schwierige Zeiten wirken sich auf das Kreditgeschäft der Banken unmittelbar risikoerhöhend aus. Im Falle der Corona-Krise wird sich dies noch deutlicher bemerkbar machen, da viele Unternehmen durch die Schliessung des Betriebes keine oder nur noch geringe Umsätze erzielen können. Laufenden Kosten wie Miete, Löhne etc. fallen zu einem grossen Teil weiterhin an. Je nach der in der Vergangenheit geschaffenen Substanz kann dies rasch zu Liquiditätsengpässen führen.
 

Entwicklungen bezüglich COVID-19-Überbrückungskrediten

Durch die Vergabe von COVID-19-Überbrückungsfinanzierungen wurde eine unbürokratische und rasche Hilfe für Unternehmen geschaffen, um durch die Corona-Krise ausgelöste Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Per 2. April 2020 wurden rund 76'000 Kredite im Umfang von insgesamt 14.3 Milliarden Franken gewährt. Zudem erhöhte der Bundesrat infolge der grossen Nachfrage diese Wirtschaftshilfe von 20 Milliarden Franken auf 40 Milliarden Franken, um für KMU die Liquidität während der Corona-Krise zu sichern.

Der Bundesrat betonte an seiner Pressekonferenz vom 3. April 2020, dass es sich dabei um eine kurzfristige Hilfe handelt und diese Kredite wieder zurückbezahlt werden müssen. Auch würden die Kontrollmechanismen zur Verhinderung von Missbräuchen weiter vertieft. Zu Unrecht oder mehrfach beantragte Kredite würden rasch rückgängig gemacht werden, so heisst es in der Mitteilung des Bundesrates.
 

Auswirkungen auf das Kreditgeschäft der Banken

Die verschärften regulatorischen Bestimmungen, die gute Wirtschaftslage und das professionelle Management von notleitenden Kreditpositionen führten in den letzten Jahren zu einer erheblichen Reduktion der Anzahl an notleidenden Kreditpositionen. Mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung wird die Anzahl der notleidenden Kreditpositionen in den nächsten Monaten wieder zunehmen. Zudem ist davon auszugehen, dass wirtschaftlich schwächere Unternehmen eine freiwillige Liquidation durchführen, in Konkurs geraten oder das Verfahren einer Nachlassstundung einleiten. Je weniger Liquidität ein Unternehmen zur Verfügung hat, desto höher ist das Risiko für eine Liquidation oder einen Konkurs des Unternehmens. Je weniger Zeit für die Umsetzung von Sanierungsmassnahmen bleibt, desto höher werden die Verluste der Unternehmen in der Regel sein. Für das vor der Corona-Krise bestehende Kreditportfolio der Banken ergeben sich dadurch erhöhte Risiken für einen Kreditausfall.

Die FINMA sieht gemäss Medienmitteilung vom 19. März 2020 die Banken operationell und finanziell gut gerüstet. Die Banken rollen ein wirksames Business Continuity Management (BCM) aus: Es werden bereits im Voraus definierte Massnahmen aktiviert, um den Betrieb in Ausnahmesituationen aufrechtzuerhalten. Zudem verfügen die Banken über solide Kapital- und Liquiditätspuffer. Die Puffer sind dafür vorgesehen, genutzt zu werden, falls es nötig sein sollte.
 

Massnahmen für Banken zur Begegnung der wirtschaftlichen Folgen

Die Banken werden in den nächsten Wochen und Monaten gefordert sein, im Rahmen des Risikomanagements die Kreditrisiken eng zu überwachen und bei Bedarf geeignete Massnahmen einzuleiten. Dabei stehen ihnen im Wesentlichen folgende Handlungsoptionen zur Verfügung:

  • Ausbau der personellen Ressourcen für die Gewährung und Überwachung von COVID-19-Überbrückungskrediten
  • Sicherstellen einer angemessenen Refinanzierung der Überbrückungskredite
  • Enge Begleitung der Kreditnehmer während der Corona-Krise, insbesondere solcher, die ein höheres Risiko für eine finanzielle Notlage haben
  • Beurteilung der finanziellen Situation der Kreditnehmer möglichst zum Zeitpunkt der Vergaben von weiteren Krediten, wie z.B. der COVID-19-Überbrückungskredite, um mit dem Kreditnehmer geeignete Lösungen zu finden. Damit soll verhindert werden, dass durch die Vergabe von COVID-19-Überbrückungskrediten das Unternehmen später in eine Schuldenfalle gerät.
  • Bei der Beurteilung des Gesamt-Kreditengagements sind COVID-19-Überbrückungskredite miteinzubeziehen.
  • Ausbau der personellen Ressourcen für die Betreuung von notleidenden Kreditpositionen
  • Analyse des Wertberichtigungsbedarfs auf (notleidenden) Kreditpositionen
  • Zeitnahe Durchführung der Bonitätsbeurteilungen nach Vorliegen der Jahresabschlüsse 2020 und der Bilanzbesprechungen mit dem Kreditnehmer
     

Lösungsansätze für Unternehmen

COVID-19-Überbrückungskredite können nicht nur die kurzfristige Rettung, sondern im «Worst-Case-Szenario» den Konkurs der Unternehmung bedeuten. Da die Kredite in fünf respektive bei Härtefällen in sieben Jahren zurückbezahlt werden müssen, sind die Unternehmen in den nächsten Jahren gefordert. Sie müssen mit zukünftigen Erträgen genügend Liquidität generieren, damit sie nicht in die Schuldenfalle geraten. Ob dies machbar sein wird, muss möglichst vor Kreditaufnahme analysiert werden und es gilt, Alternativen zu prüfen. Bei einer Konkursverschleppung kann der Verwaltungsrat für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden.

Dabei gibt es unter anderem folgende Lösungsansätze:

Sofort­massnahmen
  • Kurzarbeit für einen Teil oder die gesamte Belegschaft beantragen
  • Zinsloser Zahlungsaufschub bei Sozialversicherungsabgaben (AHV, IV, EO, ALV) sowie Steuern (direkte Bundessteuer, MwSt., usw.)
  • Weitere Hilfestellungen der öffentlichen Hand (Bund, Kanton, Gemeinde) in Anspruch nehmen. Dies ist beispielweise in den Bereichen Gesundheit, Tourismus, Sport und Kultur vorgesehen.
  • COVID-19-Überbrückungskredite in Anspruch nehmen. Kreditgesuche können vom 26. März bis zum 31. Juli 2020 eingereicht werden. Die Kreditvergabe ist an Bedingungen geknüpft. Beispielsweise dürfen während der Dauer des Kredits keine Dividenden ausgeschüttet oder Aktiv-Darlehen zurückbezahlt werden.
  • Zahlungsaufschübe, Forderungserlasse, Amortisationserlasse bei Kreditrückzahlungen, Mietzinsreduktionen usw. mit den grössten Gläubigern verhandeln
  • Weitere Massnahmen zur Liquiditätsverbesserung (z.B. Verkauf von Gutscheinen)

 

Mittel- bis lang­fristige Massnahmen
  • Analyse und Anpassung der Unternehmensstrategie
  • Steigerung der Ertragskraft durch neue Geschäftsfelder oder Produkte
  • Prozessoptimierungen/Anpassung von internieren Abläufen
  • Proaktives Liquiditätsmanagement sowie Plan-Bilanz und Plan-Erfolgsrechnungen mit Szenario-Analysen
  • Beurteilung der Verschuldungssituation
  • Chancen von Mergers & Acquisitions-Transaktionen nutzen
  • Finanzielle Sanierungsmassnahmen umsetzen
  • Nicht-finanzielle Sanierungsmassnamen umsetzen
  • Einleitung einer freiwilligen Liquidation
  • Einleitung einer Nachlassstundung
  • Konkurs der Gesellschaft

 

Trotz der wirtschaftlich anspruchsvollen Situation infolge der Corona-Krise sollten Unternehmen sich Zeit nehmen, um für sie geeignete Massnahmen umzusetzen und langfristig überlebensfähig zu bleiben.

Weitere Informationen zum Thema Liquidität und Finanzierung finden Sie auf unserer Themenseite zu COVID-19.
 

Anlaufstellen für Banken und Unternehmen

Um die finanziellen Folgen der Corona-Krise abzufedern, stehen den Banken und Unternehmen unter anderem folgende Anlaufstellen und Informationsquellen zur Verfügung: