Kapitalverlust und Überschuldung
Das Sanierungsrecht wird modernisiert und fokussiert neben der Bilanz auch die Liquidität der Gesellschaft. Die Begriffe der drohenden Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung als Insolvenzeröffnungsgründe wurden neu definiert – der Verwaltungsrat und gegebenenfalls die Revisionsstelle müssen mit der gebotenen Eile handeln.