Die Zulässigkeit von Zwischendividenden ist unter geltendem Recht umstritten. Die Revision schafft Rechtssicherheit in diesem Bereich.
Die Generalversammlung kann gestützt auf einen Zwischenabschluss die Ausrichtung einer Zwischendividende beschliessen. Die Revisionsstelle muss den Zwischenabschluss vor dem Beschluss der Generalversammlung prüfen. Im Fall eines Opting-out ist keine Prüfung erforderlich. Auf die Prüfung kann ausserdem verzichtet werden, wenn sämtliche Aktionäre der Ausrichtung der Zwischendividende zustimmen und die Forderungen der Gläubiger dadurch nicht gefährdet werden.
Die anderen Bestimmungen über die Dividenden finden Anwendung.
Ausserordentliche Dividenden können immer noch aus dem Gewinnvortrag der Vorjahre ausgeschüttet werden.
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