Die Buchführung und die Rechnungslegung haben neu in der Währung zu erfolgen, in welcher das Aktienkapital ausgegeben wurde. Die Mindestgliederung des Eigenkapitals in der Bilanz wird angepasst.
Die Buchführung und die Rechnungslegung haben neu in der Währung zu erfolgen, in welcher das Aktienkapital ausgegeben wurde. Damit entfällt bei Buchführung und Rechnungslegung in Fremdwährung eine Nachführung des Eigenkapitals zu historischen Schweizerfranken-Werten.
Die Mindestgliederung des Eigenkapitals in der Bilanz wird angepasst.
Im Anhang bestehen zusätzliche Offenlegungspflichten betreffend eigener Anteile, bei Abberufung der Revisionsstelle sowie Angaben zu Kapitalanpassungen durch den Verwaltungsrat innerhalb des Kapitalbandes.
Der Zwischenabschluss wird neu geregelt, da dieser u.a. auch für den Beschluss von Zwischendividenden und zur Beurteilung des Vorliegens einer Überschuldung notwendig ist.