Wir verwenden Cookies auf unserer Webseite, um Ihren Besuch effizienter zu machen und Ihnen eine möglichst angenehme Nutzung bieten zu können. Indem Sie diese Website nutzen, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Bitte lesen Sie unsere DATENSCHUTZERKLÄRUNG. Dort erfahren Sie mehr über die von uns verwendeten Cookies und wie Sie diese löschen oder blockieren können.

Weitere Neuerungen


Auch im Bereich der Geschlechtervertretung und für Rohstoffstoffunternehmen sieht die Revision Neuerungen vor.

Weitere Neuerungen

  • Neu gibt es Geschlechterrichtwerte für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung bei Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind. Sofern nicht jedes Geschlecht mindestens zu 30% im Verwaltungsrat und zu 20% in der Geschäftsleitung vertreten ist, ist im Vergütungsbericht bei grösseren Gesellschaften Folgendes anzugeben: 1. die Gründe, weshalb die Geschlechter nicht wie vorgesehen vertreten sind; und 2. die Massnahmen zur Förderung des weniger stark vertretenen Geschlechts.
  • Unternehmen, die von Gesetzes wegen zu einer ordentlichen Revision verpflichtet sind und selber oder durch ein von ihnen kontrolliertes Unternehmen im Bereich der Gewinnung von Mineralien, Erdöl oder Erdgas oder des Einschlags von Holz in Primärwäldern tätig sind, müssen jährlich einen Bericht über die Zahlungen von mindestens CHF 100'000 pro Geschäftsjahr an staatliche Stellen verfassen.