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  • Kantone für die Umsetzung der SV17 entscheidend

Kantone für die Umsetzung der SV17 entscheidend

15. Oktober 2018

Die Steuervorlage 17 (SV17) sieht mehrere steuerliche Massnahmen zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz und zur Sicherung einer nachhaltigen Beschäftigung vor. Die Kantone verfügen bei der Umsetzung der Steuerreform über einen grossen Spielraum. Der Grossteil der Kantone sieht eine Senkung der Gewinnsteuersätze vor. BDO informiert laufend über die Entwicklungen.

Das eidg. Parlament hat sich am 28. September 2018 auf einen Kompromiss zur Steuerreform und zur AHV-Finanzierung geeinigt. Mit der SV17 werden bisher gültige Steuerregelungen aufgehoben, die nicht mehr mit den internationalen Standards übereinstimmen. Um der Aufhebung der kantonalen Sondersteuergesetze (Holdinggesellschaften, Sitzgesellschaften, Basisgesellschaften) entgegenzuwirken, werden die Kantone verschiedene Massnahmen ergreifen müssen. Ihnen stehen dabei einige Instrumente zur Verfügung. Deren Implementierung ist entweder obligatorisch oder optional.

  • Die Erhöhung der Teilbesteuerung für natürliche Personen von privaten Dividendeneinnahmen auf Bundes- und Kantonsebene auf 70 Prozent – sofern die Beteiligungsrechte mindestens 10 Prozent des Aktienkapitals entsprechen - kann insbesondere für Familien-KMU mit nur wenigen Aktionären negative Auswirkungen haben. Das Parlament hat daher beschlossen, auf kantonaler Ebene eine Teilbesteuerung von 50 statt 70 Prozent vorzusehen. Die Kantone können dennoch eine höhere Besteuerung vorsehen. Sie erhalten damit ein wichtiges Instrument für den Steuerwettbewerb.
     
  • Die gesamte steuerliche Ermässigung auf der Grundlage der Patent Box, dem zusätzlichen Abzug von Forschungs- und Entwicklungsaufwand und dem Abzug auf Eigenfinanzierung darf nicht höher sein als 70 Prozent des Gewinns vor Verlustverrechnung und vor Abzug der vorgenommenen Ermässigungen. Die Kantone können die Schwelle bei Bedarf tiefer ansetzen. Dies ermöglicht es ihnen, flexibel zu reagieren und die Besonderheiten ihres Steuersystems zu berücksichtigen.
     
  • Die Erhöhung des Anteils der direkten Bundessteuer an den kantonalen Steuereinnahmen von 17 auf 21,2 Prozent gibt den Kantonen ebenfalls etwas mehr finanziellen Spielraum.

Die maximale steuerliche Entlastung durch die neuen Massnahmen ist auf kantonaler Ebene allerdings begrenzt. Die meisten Kantone werden daher den Steuersatz für juristische Personen senken, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Ihre Massnahmen werden auch entscheidend sein, wenn das Volk am 19. Mai 2019 an der Urne über die Steuerreform abstimmen sollte.

BDO verfolgt die Entwicklung in allen Kantonen eingehend. Auf ihrer Webseite werden die Details zur Umsetzung der SV17 in allen 26 Kantonen laufend aufdatiert.

 

Alle Informationen zu den Kantonen sind verfügbar unter www.bdo.ch/sv17-kantone

 

Für weitere Informationen:

Stefan Wyer

BDO AG
Direktion Schweiz | Medienstelle
Biberiststrasse 16 | 4501 Solothurn
Telefon: 032 624 66 99
[email protected]

 

 

Mit 33 Niederlassungen und über 1000 Mitarbeitenden ist BDO AG in der Schweiz erste Adresse für mittelgrosse und kleine Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Non-Profit-Organisationen. Sie bietet Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Financial Services, Treuhand, Steuer- und Rechtsberatung, Unternehmensberatung, Informatik sowie Immobilien an.

 

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