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  • Ablehnung Altersvorsorge 2020: Senkung der MWST-Sätze

Ablehnung Altersvorsorge 2020: Senkung der MWST-Sätze

25. September 2017

Volk und die Stände haben die Altersvorsorge 2020 abgelehnt. Doch damit bleibt nicht alles beim Alten. Ab dem 1. Januar 2018 gelten neue Mehrwertsteuer-Sätze. Die Unternehmen sind bei der Umstellung gefordert.

Mit dem Nein zur AV 2020 werden auch die Mehrwertsteuerprozente, die zusätzlich für die AHV vorgesehen waren, verworfen. Sie wären anstelle der Zusatzfinanzierung für die Invalidenversicherung erhoben worden, die Ende Jahr ausläuft. Damit senkt sich der Normalsatz von 8 auf 7,7 Prozent und der Sondersteuersatz für die Beherbergung von 3,8 auf 3,7 Prozent. Der reduzierte Satz für Güter des täglichen Bedarfs bleibt unverändert bei 2,5 Prozent.

 

Software-Anpassungen

Das hat gravierende Auswirkungen. Alle Software-Programme, in denen die Mehrwertsteuersätze zur Anwendung kommen, müssen in den verbleibenden drei Monaten bis Jahresende angepasst werden. Die Herausforderung ist: Viele Software-Lösungen führen die Mehrwertsteuersätze auf einer Zeitachse, die über den Jahreswechsel hinausführt. Leistungen, die im alten Jahr erbracht, aber erst im neuen verrechnet werden, müssen auch nach dem 1. Januar 2018 noch mit dem alten Steuersatz verbucht werden. Bei einigen Programmen (z.B. ABACUS) ist es möglich, im entsprechenden Geschäftsjahr den Satz der anderen Periode zu wählen. Bei anderen besteht rascher Handlungsbedarf.

 

Übergangsplanung

Wenn die Mehrwertsteuersätze nicht auf einer Zeitachse geführt werden, ist auf jeden Fall eine genaue Übergangsplanung notwendig. Besonders im Bereich der Rechnungstellung muss zuerst die Fakturierung der Leistungen aus dem Jahr 2017 abgeschlossen werden, bevor die Leistungen des neuen Jahres verrechnet werden können. Für den Umgang mit nachträglichen Korrekturen müssen entsprechende Massnahmen und Lösungen rechtzeitig definiert werden.

Auf jeden Fall lohnt es sich, alle betroffenen Mitarbeitenden über die Regelung und Handhabung der Mehrwertsteuer-Änderung zu instruieren. So können Fehler von vorneherein vermieden werden.

 

Auswirkungen auf das BVG

Wie geht es vorerst weiter ohne Altersreform? In einer Veranstaltungsserie (nur auf Deutsch) befassen sich BDO Experten mit dem BVG. Die Angaben dazu finden Sie hier: www.bdo.ch/veranstaltungen/bvg

 

Für weitere Informationen:

Stefan Wyer

BDO AG
Direktion Schweiz | Medienstelle
Biberiststrasse 16, 4501 Solothurn
Telefon: 032 624 66 99
[email protected]

 

Mit 33 Niederlassungen und mehr als 1000 Mitarbeitenden ist BDO AG, mit Hauptsitz in Zürich, erste Adresse in der Schweiz für mittelgrosse und kleine Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Non-Profit-Organisationen. Sie bietet Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Financial Services, Treuhand, Steuer- und Rechtsberatung, Unternehmensberatung, Informatik sowie Immobilien an.

 

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