Check-up internes Kontrollsystem für Gemeinden
04. Mai 2017
Im Kanton Aargau steht eine Änderung des Gemeindegesetzes an:
Die Durchführung einer jährlichen Risikobeurteilung sowie das interne Kontrollsystem wird neu explizit als Aufgabe des Gemeinderats definiert. Die neuen Bestimmungen werden voraussichtlich 2019 in Kraft treten.
Nutzen Sie die verbleibende Zeit bis zur Inkraftsetzung, damit auch Ihre Gemeinde die neuen Anforderungen erfüllen wird.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Download-Link :
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