FABI bei Geschäftswagen
01. April 2021
Per 1. Januar 2016 wurde FABI beim Bund und in diversen Kantonen in Kraft gesetzt. Bei Geschäftswagen wird der theoretische geldwerte Vorteil für den Arbeitsweg besteuert. Abzugsfähig sind die sog. FABI-Pauschale und die Tage, welche als «Aussendienst» qualifizieren. Was bedeutet «Aussendienst in der Praxis»?
Lesen Sie den ganzen Artikel