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  • Das «Ja» zur Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen
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Das «Ja» zur Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen

19. Juni 2023

Denis Boivin, Mitglied der Geschäftsleitung, Leiter Produkt­bereich Steuern & Recht, Partner |

Das Volk und die Kantone haben am Sonntag den Bundesbeschluss vom 16. Dezember 2022 über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20- Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen) angenommen.

Abstimmungsresultat: 78,45% Ja, 21,55% Nein

Der Bundesrat kann somit in einer Verordnung die Bestimmungen erlassen, die die Anwendung einer Mindestbesteuerung von 15% auf grosse Unternehmensgruppen bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen ermöglichen. Das Datum des Inkrafttretens wird voraussichtlich der 1. Januar 2024 sein, vorbehaltlich der Entwicklungen in anderen Staaten.

 

Wer ist betroffen?

Die Geschäftseinheiten einer multinationalen Unternehmensgruppe, die einen konsolidierten jährlichen Umsatz von 750 Millionen Euro erreicht. Nach Angaben der Bundesverwaltung dürfte dies etwa 100 Schweizer Konzerne und einige Tausend ausländische Unternehmensgruppen mit einer Präsenz in der Schweiz betreffen. Dies ist im Zusammenhang mit den über 600'000 Unternehmen zu sehen, die gemäss einer Statistik aus dem Jahr 2020 in der Schweiz tätig sind. Somit wird die überwiegende Mehrheit dieser Unternehmen nicht von der Reform betroffen sein und weiterhin wie bisher zum geltenden Steuersatz besteuert werden.

 

Was sollten die betroffenen Unternehmen tun?

Die Anwendung von GloBE-Regeln (Global Anti-Base Erosion Rules) ist recht komplex. Eine multinationale Unternehmensgruppe muss in einem ersten Schritt feststellen, ob sie in den Anwendungsbereich dieser neuen GloBE-Regeln fällt, und die innerhalb der Gruppe enthaltenen Einheiten und ihren Standort identifizieren. Als nächstes muss die tatsächliche Steuer jeder einzelnen Einheit ermittelt werden. Für den Fall, dass ein multinationales Unternehmen in einem Land einem effektiven Steuersatz von weniger als 15 % unterliegt, wird im nächsten Schritt der Mechanismus zur Berechnung der zusätzlichen Steuer in Bezug auf dieses Niedrigsteuergebiet festgelegt. Die zusätzliche Steuer wird dann von einem Unternehmen der Gruppe gemäss den geltenden GloBE-Regeln erhoben.

 

Gibt es Erleichterungen bei der Anwendung dieser GloBE-Regeln?

Ja, multinationale Unternehmen, die Verrechnungspreisdokumentationsregeln und dem Country-by-Country-Reporting unterliegen (CbCR), das ab 2018 anwendbar ist, können bei der Anwendung dieser neuen GloBE-Regeln für einen Übergangszeitraum von 3 bis 4 Jahren ab ihrem Inkrafttreten von bestimmten Ermässigungen (Safe Harbours) profitieren. Solche Erleichterungen könnten schliesslich dauerhaft werden.

 

Was sind unsere Empfehlungen?

Die Verordnung des Bundesrates wird voraussichtlich Ende Sommer veröffentlicht. Informieren Sie sich über den Status der Publikation und setzen Sie sich, sobald veröffentlicht, mit den darin enthaltenen Bestimmungen im Detail auseinander. Die Bestimmungen werden es den betroffenen Unternehmen in der Schweiz ermöglichen, die neuen internationalen GloBE-Regeln korrekt anzuwenden. Bis dahin sollten auch die geplanten Erleichterungen bekannt sein.