STAF-Umsetzung in den Kantonen
Um der Abschaffung der international nicht mehr akzeptierten Regelungen für kantonale Statusgesellschaften (Holdinggesellschaften, Sitzgesellschaften, Basisgesellschaften) entgegenzuwirken, werden die Kantone auf der Grundlage der vom Parlament am 28. September 2018 beschlossenen Änderungen verschiedene Massnahmen ergreifen. Die Implementierung dieser Instrumente ist entweder obligatorisch oder optional. Zudem werden die meisten Kantone den Steuersatz für juristische Personen senken.
In unseren Factsheets finden Sie die wichtigsten Details zur STAF-Umsetzung in allen 26 Kantonen.
Kantonale Gewinnsteuersätze
Überblick über die kantonale Umsetzung
Übergangsbestimmungen betreffend die Abschaffung der Statusgesellschaften