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Beratung zur STAF

Die anstehende Umsetzung der STAF erfordert eine Analyse der bestehenden Steuersituation von Unternehmen und deren Eigentümern. Insbesondere folgende Massnahmen sind zu beachten:

  • Teilbesteuerung von Dividenden
  • Senkung der Gewinnsteuersätze
  • Zusätzlicher Abzug von Forschungs- und Entwicklungsaufwand
  • Patentbox
  • Abschaffung der Regelungen für kantonale Statusgesellschaften

 

Die Teilbesteuerung von Dividenden könnte für eine grosse Anzahl von Aktionärssteuerpflichtigen in der Schweiz an Attraktivität verlieren. Im Zusammenhang mit der Abschaffung der Regelungen für kantonale Statusgesellschaften werden viele Kantone die Gewinnsteuersätze senken, um ein attraktives kantonales Steuerregime zu schaffen. Massnahmen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Patenten und vergleichbaren Rechten (Steuerstatus der Patentbox) oder im Zusammenhang mit Forschung und Entwicklung (zusätzlicher Abzug) werden eingeführt.

 

Reagieren Sie rechtzeitig

Welche Massnahmen sollen Unternehmen ergreifen, um auf die Auswirkungen der Steuerreform zu profitieren? Das beste Mittel ist eine rechtzeitige und sorgfältige Planung und die Durchführung von Simulationen der konkreten Unternehmenssituation.

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Situation aus steuerlicher Sicht zu beurteilen und unterstützen Sie bei Entscheidungsfindung und Umsetzung allfälliger Massnahmen zur Steueroptimierung.

 

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