Wir verwenden Cookies auf unserer Webseite, um Ihren Besuch effizienter zu machen und Ihnen eine möglichst angenehme Nutzung bieten zu können. Indem Sie diese Website nutzen, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Bitte lesen Sie unsere DATENSCHUTZERKLÄRUNG. Dort erfahren Sie mehr über die von uns verwendeten Cookies und wie Sie diese löschen oder blockieren können.
  • Ordentliche Revision

Ordentliche Revision

Für Publikumsgesellschaften und volkswirtschaftlich bedeutende Unternehmen ist eine ordentliche Revision Pflicht. Die Prüfung hängt nicht von der Rechtsform der Organisation ab. Einheiten, die der ordentlichen Revision unterstehen, müssen ein internes Kontrollsystem (IKS) vorweisen. Sie sind zudem verpflichtet, im Lagebericht eine Aussage über die Durchführung einer Risikobeurteilung zu treffen.

Der umfassende Bericht der Revisionsstelle orientiert den Verwaltungsrat über die Feststellungen im Zusammenhang mit der Rechnungslegung und des internen Kontrollsystems sowie über die Durchführung und das Ergebnis der Revision.