Wir verwenden Cookies auf unserer Webseite, um Ihren Besuch effizienter zu machen und Ihnen eine möglichst angenehme Nutzung bieten zu können. Indem Sie diese Website nutzen, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Bitte lesen Sie unsere DATENSCHUTZERKLÄRUNG. Dort erfahren Sie mehr über die von uns verwendeten Cookies und wie Sie diese löschen oder blockieren können.
  • Ablauf der FIDLEG-Übergangsfrist

    Eine Checkliste

Artikel:

FIDLEG-Übergangsfrist

01. November 2021

3 min

Am 31. Dezember 2021 läuft die Übergangsfrist für die Umsetzung der wichtigsten FIDLEG-Vorschriften ab. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Vermögensverwalter das FIDLEG vollumfänglich einhalten.

Was gelegentlich für Missverständnisse und Diskussionen sorgte: Die Umsetzungsfristen von FIDLEG und FINIG sind nicht deckungsgleich. Jene des FIDLEG enden ein Jahr früher. Dies bedeutet, dass auch Vermögensverwalter, die ihr FINIG-Bewilligungsgesuch erst 2022 einreichen werden, bereits heute Vorkehrungen zur FIDLEG-Umsetzung treffen mussten.

Viele Institute haben ihre Dokumente und Abläufe bereits vollständig auf FIDLEG umgestellt, andere sind noch in der Vorbereitung. Was gilt es typischerweise bis zum Ablauf der Übergangsfrist noch zu tun? Wir haben für Sie eine Checkliste mit wichtigen «To Do's» zusammengestellt (ohne Anspruch auf allgemeine Verbindlichkeit oder Vollständigkeit).
 

  • Neues Vertragswerk: Neben einem Vermögensverwaltungs-, Anlageberatungs- oder gegebenenfalls Execution only-Vertrag bilden üblicherweise ein Formular zur Kundensegmentierung, ein Kundeninformationsblatt, ein Risikoprofil oder die Anlagestrategie integrierende Bestandteile des Vertragswerks. Dies alles muss mit der FIDLEG-Umsetzung auch bei bestehenden Kunden überarbeitet oder neu erlassen werden. Die meisten Vermögensverwalter werden ihr bestehendes Vertragswerk inzwischen FIDLEG-konform überarbeitet haben. Um die entsprechenden Pflichten (Eignungsprüfung, Informationspflichten, etc.) einzuhalten, müssen die neuen Verträge noch dieses Jahr von allen Kunden unterzeichnet werden.
     
  • Einführung der Suitability: Über die genauen Anforderungen an die Kundensegmentierung, die Überprüfung der Angemessenheit und Eignung der angebotenen Finanzdienstleistungen und die damit verbundenen Dokumentationspflichten haben wir bereits in einem früheren Wealth Management News-Beitrag informiert. Insbesondere im Bereich der Anlageberatung gegenüber Privatkunden führen die neuen Pflichten zu einem nicht zu unterschätzenden Mehraufwand. Prozesse sind so umzustellen, dass im Tagesgeschäft ab dem 1. Januar 2022 eine FIDLEG-konforme Suitability sichergestellt ist.
     
  • Erlass von Weisungen: Verschiedene Bestimmungen des FIDLEG verlangen die Umsetzung organisatorischer Pflichten, was u.a. durch den Erlass und die Einhaltung interner Weisungen umgesetzt werden kann. Dazu gehören etwa interne Vorgaben zum Umgang mit Interessenkonflikten oder zur Regelung der Eigengeschäfte von Mitarbeitenden. Mit der Inkraftsetzung dieser Weisungen kann folglich nicht bis zur Bewilligungserteilung durch die FINMA zugewartet werden, welche bei den meisten Vermögensverwaltern erst im Jahr 2022 oder noch später erfolgen wird. Neben dem blossen Inkraftsetzen müssen die Weisungen selbstredend auch umgesetzt werden. Es ist zu empfehlen, sich genau damit auseinanderzusetzen, was für deren Umsetzung benötigt wird.
     
  • Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung: Gemäss Art. 6 und 22 FIDLEG müssen die Kundenberater bzw. Mitarbeitenden eines Vermögensverwalters über angemessene Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrung verfügen. Dies umfasst für Kundenberater insbesondere Kenntnisse über die Verhaltensregeln nach FIDLEG, aber auch allfällige andere im Weisungswesen geregelte Aspekte. Es ist somit sicherzustellen, dass bis Ende Jahr alle Mitarbeitenden über die für ihr Tätigkeitsfeld relevanten Aus- und Weiterbildungen verfügen. Da die meisten Vermögensverwalter aktuell noch einer Selbstregulierungsorganisation (SRO) angeschlossen sind und deren Standesregeln einhalten, gilt es diesbezügliche Ausbildungsvorgaben zu berücksichtigen.
     
  • Dokumentationspflichten: Die Einhaltung sämtlicher regulatorischer (und privatrechtlicher) Pflichten ist jeweils angemessen zu dokumentieren. Vermögensverwalter sollten sich frühzeitig auf die Einhaltung umfassender Dokumentationspflichten vorbereiten. Von der Erkennung und Behebung von Strategieverstössen, über die Kontrolle von Mitarbeitergeschäften, bis zu den absolvierten Ausbildungen und verschiedenen Berichterstattungspflichten.

 


BDO Wealth Management News

Gerne unterstützen wir Sie bei der FIDLEG-Umsetzung und im FINIG-Bewilligungsprozess. Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie hier.

In unseren Wealth Management News informieren wir Sie regelmässig über aktuelle Themen und Herausforderungen für Vermögensverwalter. News verpasst? In unserem Archiv sind sämtliche Wealth Management News verfügbar.

Zur Übersicht