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  • 7 Jahre BDO Steuertipp

    Steuertipp Nr. 35 – Organisation ist die halbe Miete

Artikel:

Steuertipp Nr. 35 – Organisation ist die halbe Miete

30. Juni 2022

Denis Boivin, Mitglied der Geschäftsleitung, Leiter Produkt­bereich Steuern & Recht, Partner |

4 min

Wir werfen einen Blick zurück und verschaffen Ihnen eine Übersicht über alle bisher erschienenen BDO Steuertipps. Zudem erhalten Sie mit dem Steuertipp Nr. 35 einen Wrap-Up zur Serie «Was Sie bei der Erstellung der privaten Steuererklärung auf keinen Fall vergessen sollten».

Am 23. Juni 2015 ist der erste BDO Steuertipp erschienen – ein Beitrag zu den effektiven Unterhaltskosten bei selbstbewohnten Liegenschaften. Auch das Ziel dieser Rubrik wurde im Kontext der damaligen Ausgabe kommuniziert: Unsere Leserinnen und Leser sollen leicht verständliche, praktische Tipps für die Erstellung der Steuererklärung erhalten, um Ihre Steuern optimieren zu können.

Heute, fast auf den Tag genau 7 Jahre nach Veröffentlichung von Steuertipp Nr. 1, lassen wir die gesammelten Beiträge zu Ehren des Jubiläums in vollem Glanze erstrahlen und freuen uns, wenn der eine oder andere Tipp für Sie auch heute noch einen Nutzen stiftet. Die Themenvielfalt ist gross – die Auswahl der Schwerpunkte divers.

 

Alle BDO Steuertipps im Überblick

Zwar haben viele der oben aufgeführten Steuertipps noch immer Bestand, wir weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass sich die Rechtslage in der Steuerwelt schnell entwickelt und einige Informationen heute nicht mehr aktuell sind. Die Lektüre ersetzt folglich keine individuelle Beratung.

 

Steuertipp Nr. 35 - Organisation ist die halbe Miete

Die vergangenen beiden Beiträge, die Tipps zur Erstellung der privaten Steuererklärung, haben eines deutlich gemacht: Organisation ist die halbe Miete. Betrachten Sie Ihre Steuererklärung als fortlaufende Aufgabe und halten Sie sich an die folgenden Empfehlungen:
 

1. Termine setzen - Fristen einhalten

Was du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen. Diese Redewendung gilt ganz besonders für die Erstellung Ihrer Steuererklärung. Warten Sie nicht, bis die Frist abläuft, sondern setzen Sie sich bereits im Vorjahr Termine für die Vorbereitung und Erledigung dieses wichtigen To Do's. Ist es Ihnen aufgrund fehlender Abrechnungen nicht möglich, Ihre Steuererklärung bis zur vorgegebenen ordentlichen Frist einzureichen, so beantragen Sie rechtzeitig eine Fristerstreckung. Informieren Sie sich hierzu über die entsprechenden Steuerfristen in Ihrem Kanton (maximale Verlängerung, mögliche zusätzliche Verlängerungen, evt. Kosten für Verlängerung).
 

2. Steuerordner anlegen

Erhalten Sie im Verlauf des Jahres ein für Ihre Steuererklärung wichtiges Dokument, ob in elektronischer Form oder per Post, legen Sie dieses in einem separaten (elektronischen) Ordner bzw. Dossier ab. Folgende Unterlagen sind in diesem Zusammenhang relevant (Auswahl nicht abschliessend):

  • Lohnausweis
  • Bankbelege
  • Steuerbescheinigung Ihrer Säule 3a
  • Spendenbescheinigungen
  • Arztrechnungen
  • Spesenbelege im Bereich Ihrer persönlichen Weiterbildung

Beginnen Sie dann, bestenfalls im Januar oder Februar des folgenden Jahres, mit den Vorbereitungen Ihrer neuen Steuererklärung, so haben Sie alle notwendigen Informationen und Belege zur Hand – das erspart Ihnen nicht nur Zeit, sondern auch Nerven und trägt dazu bei, dass nichts vergessen geht.


3. Online Programme nutzen

Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Steuererklärung digital zu erstellen. Fast alle Kantone bieten ihren Bürgerinnen und Bürgern mittlerweile eine Steuersoftware an, anhand derer die Steuererklärung vollumfänglich online eingereicht werden kann. Der Vorteil ist selbsterklärend: Einmal elektronisch erfasste Daten bleiben im Programm hinterlegt und müssen beim erneuten Erfassen im Folgejahr lediglich noch auf ihre Aktualität hin geprüft werden. Zudem gibt Ihnen das Programm Hinweise bezüglich noch mangelhaft ausgefüllter Felder oder fehlender Angaben. Damit werden nebst Ihrem zeitlichen Aufwand auch Fehlerquellen reduziert.
 

4. Last check vornehmen: Haben Sie alle Möglichkeiten zur Steueroptimierung genutzt?

Haben Sie es verpasst, Abzüge geltend zu machen, so kann dies nicht nachgeholt werden. Es lohnt sich daher, zu prüfen, ob Sie alle Möglichkeiten zur Steueroptimierung genutzt haben. Ein Blick auf die oben aufgeführte Liste unserer Steuertipps wird Ihnen hierbei von Nutzen sein.

 


 

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie alle Möglichkeiten zur Steueroptimierung genutzt haben?

Kontaktieren Sie BDO. Unsere Expertinnen und Experten stehen Ihnen schweizweit beratend zur Seite. 

 

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