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Artikel:

Steuer-AHV-Deal STAF - AHV-Teil Volksabstimmung vom 19. Mai 2019

21. März 2019

Hanspeter Baumann, dipl. Treuhandexperte, Partner |

Das Referendum gegen den sogenannten «Steuer-AHV-Deal» ist zustande gekommen. Aus diesem Grunde kann der Stimmbürger an der Urne über diese sehr wichtige Vorlage befinden. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Neuerungen bei der AHV zur Diskussion stehen.

Die Vorlage besteht aus einem Steuer- und einem AHV-Teil. Die Steuern betreffen die Unternehmen in der Schweiz, die AHV dagegen alle Arbeitnehmenden und Arbeitgeber.


Vorgeschichte 

Die Vorlage hiess zuerst «Unternehmenssteuerreform III (USR III)» und wurde am 12. Februar 2017 vom Volk mit 59,1 Prozent deutlich verworfen. Ungewohnt schnell wurde die nachgebesserte Vorlage «Steuervorlage 17 (SV17)» vorgelegt. Im Juni 2018 wurde die Gesetzesvorlage in «Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)» umbenannt, im Volksmund «Steuer-AHV-Deal» genannt.

Die Volksabstimmung ist deshalb wichtig, weil das Ausland gewisse Steuerpraktiken der Schweiz (unter anderem Holdingbesteuerung, Domizilgesellschaften) nicht mehr länger akzeptiert. Um im zweiten Anlauf zu einer gesetzlichen Regelung zu kommen, schlug der Bundesrat mit der SV17 einen «sozialen Ausgleich» in Form einer Erhöhung der Kinderzulagen um 30 Franken vor. Damit sollte die Vorlage für breite Kreise akzeptabel sein und deren Chancen auf Annahme verbessert werden.

Der Wirtschaftskommission des Ständerats war dieser «soziale Ausgleich» jedoch zu wenig wirksam, weshalb sie einen sozialen Ausgleich über die Speisung der AHV-Kasse vorschlug. Diese Lösung wurde vom Ständerat, aber auch vom Nationalrat gutgeheissen. Die Vorlage wurde in der Folge in STAF umbenannt. In den Massenmedien wird häufig noch der alte Begriff, SV17, für die Gesetzesvorlage verwendet.


Das Wichtigste in Kurzform 

Die Unternehmenssteuerreform wurde mit der Sanierung der AHV verbunden. Die anstehenden Herausforderungen in beiden Themen sollen mit einem Paket gelöst werden. Dahinter steht der Gedanke, dass für jeden «Steuerfranken», welcher der öffentlichen Hand wegen der Steuervorlage durch Steuersenkungen entgeht, im Gegenzug ein Franken in die AHV fliessen soll. Da die Reform zu geschätzten Steuerausfällen von rund 2 Milliarden Franken pro Jahr führen wird, soll derselbe Betrag zusätzlich der AHV und somit der ganzen Bevölkerung zugutekommen. Gegen dieses Gesetzpaket wurde das Referendum ergriffen.


Unterschiedliche Sichtweisen 

Die Bewertung der STAF durch die Öffentlichkeit könnte gegensätzlicher nicht sein: Die Befürworter sprechen von einem gelungenen Kompromiss, einem Geniestreich, einem Gesellenstück der Wirtschaftskommission des Ständerats oder gar von einem «Kunstwerk des politischen Kompromisses»[1].

Die Gegner sehen das Paket als faulen Kompromiss oder als Scheinsanierung der AHV und sie beklagen, dass zwei in ihren Augen «sachfremde Geschäfte» nämlich die Steuerreform und die Reform der AHV verknüpft wurden, sodass der Stimmbürger nicht mehr in der Lage sei, seinen Willen unverfälscht zu äussern. Wie werden Personen stimmen, welche die eine Hälfte des Gesetzespakets annehmen wollen und den anderen Teil ablehnen?

Politik muss nicht langweilig sein. Der anstehende Urnengang verspricht einen spannenden Abstimmungskampf. Das Verständnis für die Materie ist entscheidend. Dazu wollen wir einen Beitrag leisten.


Wie sieht die neue AHV-Finanzierung aus? 

Die AHV ist seit einiger Zeit defizitär (negatives Umlageergebnis) und sie rutscht jedes Jahr tiefer in die Verlustzone[2]. Eine Sanierung - früher oder später - ist daher unausweichlich.

Grundsätzlich sind drei Optionen möglich: Denkbar wäre ein Abbau der Leistungen (tiefere Renten), eine generelle Erhöhung des Rentenalters für Männer und Frauen oder eine Zusatzfinanzierung. Da die beiden ersten Sanierungsvarianten beim Volk höchst unbeliebt und im Moment kaum mehrheitsfähig sind, wird eine Zusatzfinanzierung vorgeschlagen.

AHV-Finanzierung im Überblick und dessen geschätzter jährlicher Beitrag

  • Höhere Lohnabzüge von 0,15 Lohnprozenten für die Arbeitnehmenden (CHF 600 Mio.)
  • Höhere Lohnbeiträge von 0,15 Lohnprozenten für die Arbeitgeber (CHF 600 Mio.)
  • Volle Zuweisung des sogenannten «MWST-Demographieprozentes» an die AHV (CHF 520 Mio.)
  • Erhöhung des Bundesanteils an den AHV-Ausgaben von 19,55 Prozent auf 20,20 Prozent der AHV-Ausgaben (CHF 300 Mio.)

 


Die Argumente der Befürworter 

  • Die Volksabstimmung zur Steuer- und AHV-Reform ist der zweite Anlauf (Plan B). Eine Lösung ist dringlich und es gibt keinen Plan C. Ohne Reform droht die Schweiz auf eine schwarze Liste der EU respektive OECD zu gelangen.
  • Die geplante AHV-Finanzierung kommt der ganzen Bevölkerung zugute.
  • Die AHV-Lohnabzüge betragen seit 1975 unverändert je 4,2 Prozent vom Bruttolohn für Arbeitgebende und Arbeitnehmende. Nur durch die stark gestiegenen Löhne konnte die AHV seit 1975 mit unveränderten Lohnabzügen sehr gut finanziert werden. Die Anpassung der Abzüge nach 45 Jahren (!) erscheint angebracht. Gemäss Teuerungsrechner (Landesindex der Konsumentenpreis, LIK) des Bundes[3] haben 1'000 Franken von 1975 heute (2018) 2'052 Franken Wert. Also eine Verdoppelung der Berechnungsgrundlage, ohne Anpassung des Abzuges (Prozentsatzes). In Verbindung mit den Erkenntnissen der demographischen Entwicklung (Alterspyramide) in den letzten 45 Jahren ist eine «Korrektur» der Lohnprozente für eine «sicherere» Altersrente wohl an der Zeit. Mehr zum Thema Alterspyramide findet man - unter dem eher unschönen Titel «aus der Tanne wird eine Urne» - auf der Internetseite des Bundesamtes für Statistik[4].
  • Der AHV-Lohnabzug für die Arbeitnehmenden steigt mit STAF von 4,2 Prozent auf 4,35 Prozent. Die Mehrbelastung für bspw. 100'000 Franken Lohn beträgt für Arbeitgebende und Arbeitnehmende je 150 Franken[5]. Der Anstieg der Lohnnebenkosten ist tragbar, wenn dafür die AHV-Rente schon mal im Ansatz «gesichert» werden kann. Weitere Updates bei den Sozialwerken der 1. und 2. Säule müssen aber folgen.


Die Argumente der Gegner 

  • Die Gegner sind der Ansicht, dass es an der Zeit sei, das Frauenrentenalter auf 65 Jahre zu erhöhen. Es wird befürchtet, dass bei Annahme der Vorlage eine Gleichstellung von Mann und Frau beim AHV-Rentenalter für viele Jahre vom Tisch sein könnte.
  • Diese Sanierung hilft nur kurzfristig und für wenige Jahre. Es wird befürchtet, dass dadurch der Wille zu echten Reformen zum Erliegen kommen könnte und weitere Reformen - zu Unrecht - als nicht dringlich erscheinen könnten.
  • Die Erhöhung der AHV schwächt die Kaufkraft der Arbeitnehmenden und verteuert den Faktor Arbeit in der Schweiz zusätzlich, was unter anderem zu einer abnehmenden Wettbewerbsfähigkeit führen könnte.
  • Weiter wird befürchtet, dass die Sanierung der Pensionskasse, welche fast nur über Lohnprozente erfolgen kann, durch den für die AHV bereits beanspruchten Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag gefährdet sein könnte.
  • Die Sanierung der AHV erfolgt schwergewichtig zu Lasten der Erwerbstätigen und der Arbeitgeber. Eine Finanzierung über die MWST wäre zielführender, da insbesondere die Pensionierten nur bei einer Erhöhung der MWST an die Sanierung der AHV beitragen würden und die Last nicht nur von den Sozialpartnern zu tragen wäre.


Jetzt sind Sie am Ball 

Politische Lösungen sind in der Regel Kompromisse. Es liegt in der Natur der Sache, dass solche Kompromisse oft weder Gegner noch Befürworter wirklich befriedigen können. Vielleicht deutet die mittlere Unzufriedenheit in beiden Lagern auf einen ausgewogenen Kompromiss hin?

Es liegt nun an Ihnen, zu entscheiden, ob Sie diesem Kompromiss zustimmen wollen oder nicht. Das neue Gesetz tritt voraussichtlich, falls vom Volk angenommen, per 1. Januar 2020 in Kraft. Auf das Ergebnis dieses sehr wichtigen Urnengangs darf man gespannt sein.

 

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[1] Finanzminister Ueli Maurer

[2] Umlageergebnis der Jahre 2013 bis 2017 in Millionen CHF: 2013: + 14, 2014: - 320, 2015: -579, 2016: - 767, 2017: - 1'039 (Quellen: BSV - Schweizerische Sozialversicherungsstatistik). Es ist schon heute absehbar, dass das Jahr 2018 nochmals deutlich schlechter ausfallen wird. Insbesondere hat die AHV auch auf den Geldanlagen einen Verlust erzielt.

[3] http://www.portal-stat.admin.ch/lik_rechner/d/lik_rechner.htm

[5] An dieser Stelle darf auf das von der Credit Suisse jährlich publizierte Sorgenbarometer hingewiesen werden, wonach die Bevölkerung als grösste Sorge regelmässig die Altersvorsorge nennt. Neu ist, dass im Jahre 2018 erstmals die Altersvorsorge auch beim sogenannten Jugendbarometer zuoberst auf der Sorgenliste steht.

Die Bereitschaft aller zur Sicherung der Altersreform beizutragen, muss und wird steigen. Gratis bekommt man keine nachhaltige Versicherung. Die Soziale Sicherheit eines Landes trägt wohl den grössten und wichtigsten Anteil bei, eine (Volks-)Wirtschaft zukunftsfähig am Leben zu halten. Es stellt sich also die Frage, was schliesslich teurer ist. Eine Anpassung der Lohnprozente nach 45 Jahren oder die soziale Verunsicherung aufgrund Angst vor Rentenverlust.