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  • Das neue Rechnungslegungsrecht – Ausser Spesen nichts gewesen? Teil 2
Artikel:

Das neue Rechnungslegungsrecht – Ausser Spesen nichts gewesen? Teil 2

25. Oktober 2017

Hanspeter Baumann, Dipl. Treuhandexperte |
René Krügel, Partner, Mitglied Regionaldirektion Zentralschweiz, Leiter Themenzentrum Rechnungslegung |

Die Einführung des neuen Rechnungslegungsrechts (nRLR) hat den Unternehmen und Organisationen hohe Kosten verursacht. Mit kritischem Blick formulieren wir einige provokative Überlegungen zu Nutzen und Versäumnissen. Unseren Beitrag haben wir in zwei Teile aufgeteilt. Der erste Teil erschien im BDO Newsletter August 2017. 

Jedem dargestellten Punkt stellen wir eine – subjektive – Kurzeinschätzung voran:

  • Missverständlich geregelt – Angaben im Anhang über die in der Jahresrechnung angewandten Grundsätze
  • Unklar geregelt – Leasingverbindlichkeiten im Anhang
  • Neue Einsichten – True and fair view für Genossenschafter
  • Unsorgfältig gearbeitet – Geldflussrechnung nur im Einzelabschluss


Das nRLR hat zweifellos gewisse Verbesserungen gebracht. Der Gesetzgeber hat sich grosse Mühe gegeben, kleine Unternehmen von administrativen Auflagen zu entlasten. Allerdings hatte aus KMU-Kreisen niemand dringenden Verbesserungsbedarf reklamiert.

Stimmt das Kosten-Nutzen-Verhältnis für die Unternehmen, die buchführungspflichtigen Organisationen aber auch für die Aktionäre und übrigen Stakeholder wie finanzierende Banken, Arbeitnehmende oder Behörden? Wir sind der Ansicht: Eher nicht. Für die Anwender sind grössere Kosten entstanden, ohne dass damit wesentliche Vereinfachungen erzielt worden wären. Für die Bilanzleser resultierte keine wesentliche Zunahme der Transparenz (mit Ausnahme von grossen Genossenschaften und wesentlichen Minderheitsaktionären). Die sehr punktuellen Fortschritte sind im Verhältnis zu den bei den Buchführungspflichtigen angefallenen Kosten zu wenig bedeutsam.

Nachdenklich stimmt uns, dass regulatorische Eingriffe weiter zunehmen und diese sich nur unzureichend an den Bedürfnissen der Betroffenen orientieren. Ebenso fehlt oftmals eine sinnvolle Abwägung der Kosten-Nutzen-Bilanz. 

 

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