Das Konkubinat – 1. Teil
25. Oktober 2017
Marina Graber, MLaw, Rechtsanwältin |
Die häufigste Lebensform neben der Ehe ist das Konkubinat. In der Ehe ist vieles gesetzlich geregelt, beim Konkubinat nicht. Daher stellen sich vielfältige rechtliche Fragen im Alltag.
Die Gründe für die Wahl, im Konkubinat zu leben, sind so unterschiedlich und vielseitig, wie Beziehungen nur sein können. Die einen Paare heiraten nicht, weil sie dabei Steuern sparen oder die AHV-Rente nicht plafoniert wird, andere wollen sich noch nicht festlegen, erachten eine Ehe als nicht erforderlich oder erstrebenswert oder wählen das Zusammenleben ohne Trauschein als Übergangsmodell.
Im ersten von zwei Artikeln zu diesem Thema geben wir einen Überblick über folgende Fragestellungen:
- Das Konkubinat im Schweizer Recht
- Gemeinsame Mietwohnung
- Gemeinsame Kinder
- Nachehelicher Unterhalt
- Erbrecht
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