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  • Bevorstehende Änderungen im Datenschutz (Schweiz und EU)
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Bevorstehende Änderungen im Datenschutz (Schweiz und EU)

25. Oktober 2017

Klaus Krohmann, Rechtsberatung, Partner |

Auf europäischer und auf Schweizer Ebene stehen wichtige Gesetzesänderungen bevor. Ab 25. Mai 2018 ist in der EU die neue Datenschutz-Grundverordnung («DSGVO», oder englisch General Data Protection Regulation, kurz «GDPR») verbindlich. Sie ist das erste grosse Gesetzgebungswerk der EU, welches für Niedergelassene und Firmen in allen 27 EU-Staaten direkt Anwendung findet.

Für Firmen bedeuten die Änderungen insbesondere vermehrte Dokumentationspflichten, Anpassung von Prozessen an neue Meldepflichten und Massnahmen zur Löschung von Personendaten. Mit neuen Bussdrohungen soll dem Datenschutz in Zukunft mehr Nachdruck verliehen werden. Bemerkenswert sind die vorgesehenen Bussgelder, welche 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des ganzen Konzerns oder mindestens 20 Millionen Euro betragen können.

In bestimmten Fällen gilt die DSGVO über die EU-Grenzen hinaus und ist somit auch für Schweizer Firmen relevant. Zum Beispiel, wenn Unternehmen Waren oder Dienstleistungen in der EU anbieten und dabei Personendaten (in der Schweiz) bearbeiten.

Lesen Sie in unserem Artikel, was zu beachten ist und wie Sie die Aufgabe erfolgreich umsetzen können.

 

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