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  • Aktuelles zum Thema Arbeitsbewilligungen

    November 2022

Artikel:

Aktuelles zum Thema Arbeitsbewilligungen

22. November 2022

2 min
 

ETIAS - Europäisches Reiseinformations- und Genehmigungssystem

Zurzeit dürfen Bürger aus 61 Länder, die nicht Mitglied der EU sind, bis zu 90 Tage zu geschäftlichen oder touristischen Zwecken visumsfrei in den Schengenraum einreisen. Um Reisen innerhalb der Schengen Grenzen sicherer zu machen, hat die EU-Kommission das vollständig elektronische System ETIAS als Lösung vorgeschlagen. ETIAS erlaubt die Einreise in den Schengenraum, gleichzeitig registriert es die Besucher aus Ländern, die ohne Visum einreisen dürfen (vergleichbar mit dem US-amerikanischen System ESTA). Dabei wird der Antragsteller ein Sicherheitscheck durchlaufen. Implementierung von ETIAS ist im Verlaufe des kommenden Jahres geplant.

Bürger aus Ländern, die nach wie vor ein Schengenvisum für die Einreise benötigen, müssen sich bei ETIAS nicht registrieren. Grundsätzlich gilt, dass die Registrierung in ETIAS auf keinen Fall ein Visum für visumpflichtige Bürger ersetzen soll.

Hintergrund der Einführung von ETIAS sind Sicherheitsbedenken bezüglich Terrorismus und Flüchtlingskrisen, die ein sichereres Grenzmanagement erforderlich machen.
 

Schutzstatus S wird verlängert

Anfangs November 2022 hat der Bundesrat aufgrund der unstabilen Lage in der Ukraine entschieden, den Schutzstatus S für deren Bürger vorerst bis März 2024 zu verlängern. Unterstützungsmassnahmen werden um ein Jahr bis März 2024 verlängert. Der Bund beteiligt sich zusätzlich mit CHF 3'000 pro Person und Jahr an diesen Massnahmen, die gestaffelt an die Kantone ausbezahlt werden. Der zusätzliche Betrag soll der Förderung des Spracherwerbs dienen, damit geflüchtete Personen aus der Ukraine einer Arbeit nachgehen können.

Der Schutzstaus S wurde rückkehrorientiert konzipiert. Wenn die allgemeine schwere Gefährdung nicht mehr gegeben ist, wird der Schutzstaus aufgehoben und die Rückkehr in das Herkunftsland geplant.
 

Schutzklausel Kroatien

Seit 1. Januar 2022 gilt für kroatische Staatsbürger die volle Personenfreizügigkeit. Im Freizügigkeitsabkommen ist vorgesehen, dass die Schweiz für eine begrenzte Zeit einseitig wieder Bewilligungskontingente einführen darf, falls die Zuwanderung aus Kroatien einen bestimmten Schwellenwert überschreitet. Dieser ist überschritten, da die im Jahr 2022 erteilten Bewilligungen mehr als 10 Prozent über dem Durchschnitt der drei vorangegangenen Jahre liegen.

Daher wird die Schweiz per 1. Januar 2023 wieder Kontingente für Bewilligungen B und L einführen. Per Januar 2023 stehen 1150 neue B Bewilligungen und 1007 Bewilligungen L für kroatische Staatsbürger zur Verfügung.

 


 

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