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  • FABI hat weitreichende Konsequenzen beim Fahrkostenabzug in der Steuererklärung
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FABI hat weitreichende Konsequenzen beim Fahrkostenabzug in der Steuererklärung

23. Juni 2015

Am 9. Februar 2014 hat das Stimmvolk die sogenannte FaBi-Vorlage angenommen, welche die Begrenzung des Pendlerabzuges beim Bund auf chF 3'000 vorsieht. Im Steuerharmonisierungsgesetz, StHG wird den Kantonen die Möglichkeit eingeräumt, den Betrag ebenfalls zu begrenzen.
 
Die Kantone machen davon Gebrauch, jedoch sehr unterschiedlich. Einige Kantone gleichen sich der direkten Bundessteuer an und begrenzen ebenfalls auf CHF 3'000. Andere Kantone nehmen höhere Beträge oder verzichten auf die Begrenzung.

So weit, so schlecht – aber vom Volk so gewollt. Nun taucht aber das Thema der Geschäftsfahrzeuge auf. Vonseiten der Steuerverwaltungen wird geltend gemacht, dass bei einem Geschäftsfahrzeug die FABI-Vorlage zu einer Aufrechnung beim Einkommen führen muss, sofern der Arbeitsweg, gerechnet mit 70 Rappen pro Kilometer, einen geldwerten Vorteil von mehr als CHF 3'000 ausmacht. Diese Aufrechnung kommt zum Privatanteil von 9,6 % hinzu. Diese Auslegung führt für Mitarbeitende mit Geschäftswagen und mehr als 10 Kilometer Arbeitsweg zu einer zusätzlichen Belastung mit Einkommenssteuern.

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