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Artikel:

Das Ende der Inhaberaktien

01. April 2021

Haben Sie noch Inhaberaktien?

Inhaberaktien sind ab sofort nur noch zulässig, wenn sie an einer Börse kotiert oder als Bucheffekten ausgestaltet sind. Liegt keine der beiden Ausnahmen vor, muss die Gesellschaft ihre Inhaberaktien bis spätestens 30. April 2021 in Namenaktien umwandeln. 
 

Zwangsumwandlung

Verfügen Gesellschaften, die nicht unter die oben genannten Ausnahmen fallen, am 1. Mai 2021 immer noch über Inhaberaktien, wird das Handelsregisteramt eine Zwangsumwandlung vornehmen und dies durch einen Hinweis im Handelsregister öffentlich machen. Die Gesellschaft muss danach aber immer noch ihre Statuten anpassen und die Umwandlung selber umsetzen.
 

Folgen für die Aktionäre

Die bisherigen Inhaberaktionäre werden nach der Umwandlung als Namenaktionäre in das neu zu erstellende Aktienbuch eingetragen. Dies setzt voraus, dass die Aktionäre ihrer bisher bereits bestehenden
Meldepflicht gemäss Art. 697i OR nachgekommen sind. Die Vermögens- und Mitgliedschaftsrechte der Aktionäre bleiben nach der Umwandlung die gleichen. Die Inhaberaktienzertifikate müssen eingezogen und vernichtet werden.
 

Verletzung der Meldepflicht

Nach der Umwandlung in Namenaktien können Inhaberaktionäre, die ihrer bisherigen gesetzlichen Meldepflicht nicht nachgekommen sind, nur noch auf dem Gerichtsweg und mit Zustimmung der Gesellschaft ihre Eintragung in das Aktienbuch beantragen. Geschieht dies nicht innerhalb von fünf Jahren, also bis spätestens 31. Oktober 2024, werden Aktien nicht gemeldeter Inhaberaktionäre nichtig und damit wertlos.

 

Weitgehende Abschaffung der Inhaberaktien

Schweizer Inhaberaktien sind der OECD aufgrund der Anonymität und der leichten Übertragbarkeit als mögliche Mittel zu Steuerhinterziehung und Geldwäsche seit einiger Zeit ein Dorn im Auge. Nun hat das Parlament dem internationalen Druck nachgegeben und sich geeinigt: Die Inhaberaktien werden – mit wenigen Ausnahmen – abgeschafft.

Nicht gesetzeskonforme Aktienbücher oder Register der wirtschaftlich Berechtigten werden zukünftig sanktioniert.

Die eidgenössischen Räte verabschiedeten am 21. Juni 2019 das neue Bundesgesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des Globalen Forums über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke (Global Forum Gesetz). Es ist am 1. November 2019 in Kraft getreten, faktisch werden damit Inhaberaktien abgeschafft bzw. deren Zulässigkeitwird an strenge Vorschriften geknüpft.

Um strafrechtliche Folgen oder die Nichtigkeit Ihrer Inhaberaktien zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, sich bereits heute mit den Konsequenzen des neuen Gesetzes auseinanderzusetzen.

 

Reagieren Sie rechtzeitig!

Unsere Experten unterstützen Sie bei der Umsetzung der notwendigen Massnahmen.

Mehr Details finden Sie in unserem Flyer:

 

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