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Risikomonitor - ein Leitstern für die Risikoeinschätzung

14. Oktober 2020

4 min

Im Dezember 2019 veröffentlichte die FINMA erstmals den Risikomonitor. Dieses bislang interne Arbeitshilfsmittel thematisiert die sechs zentralen Risiken des Finanzplatzes für die kommenden 1-3 Jahre aus der Sicht der FINMA. Bei der entsprechenden Beurteilung stehen der Blickwinkel der Aufsichtsbehörde sowie deren gesetzlichen Ziele im Vordergrund, die im Schutz der Gläubiger, Anleger und Versicherten liegt.


Ferner sind die entsprechenden Risiken zentral, um das Ansehen des Finanzplatzes sowie dessen Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit zu sichern. Der entsprechende Risikomonitor dient als Arbeitshilfsmittel für sämtliche Finanzintermediäre. Im Rahmen der Risikobeurteilung des Verwaltungsrates und des Compliance-Officers gilt es, die entsprechenden Risiken neben weiteren Risiken zu beurteilen, wobei diese nicht zwingend für jedes Institut als hoch eingestuft werden müssen. Auch sind die entsprechenden Risiken nicht für sämtliche Kategorien von Finanzintermediären von gleicher Bedeutung.

 

Hauptrisiken für 2020

Bei den Hauptrisiken, welche die FINMA in der ersten Ausgabe des Risikomonitors thematisiert, handelt es sich um inhärente Risiken. Diese können durch entsprechende institutsinterne Kontrollen reduziert werden.

  1. Niedrigzinsumfeld
    Das Niedrigzinsumfeld führt generell zu tieferen Margen, welche die langfristige Ertragskraft der Banken schmälert. Dies führt tendenziell dazu, dass die Prozesse effizienter gestaltet werden und dadurch die Kontrollen geschwächt werden. Durch den wirtschaftlichen Abschwung, der 2020 im Zusammenhang mit der COVID-19 - Krise einsetzte, nimmt die Bedeutung der entsprechenden Kontrollen insbesondere im Bereich der Blanko-Kredite, aber auch bei den kommerziellen Kreditengagements an Bedeutung zu. Grundsätzlich sollte ein wirksames IKS, das (hoffentlich) bereits in früheren Jahren aufgebaut wurde, die notwendige Sicherheit gegen entsprechende Fehlinvestitionen geben und eine frühzeitige Risikoidentifikation ermöglichen.

  2. Immobilien- und Hypothekarmarktkorrektur
    Bereits seit längerer Zeit thematisiert die FINMA eine Immobilien- und Hypothekarmarkt-korrektur. Eine entsprechende Korrektur könnte Banken direkt, aber auch indirekt über Immobilienfonds und Versicherungen treffen. Ein entsprechender Wertverlust könnte zu einem höheren Wertberichtigungsbedarf, aber auch zu tieferen Erträgen mittels tieferen Assets under Managements aufgrund des Rückgangs von NAV führen. Um den entsprechenden Risiken bei Banken Rechnung zu tragen, wurden die SBVg-Richtlinien für Hypothekarmarkt-Kredite per 1. Januar 2020 verschärft. Ferner hat die FINMA gegenüber den Prüfgesellschaften ihre Erwartung bezüglich der Prüfungen im entsprechenden Bereich kommuniziert.

  3. Cyberrisiken
    Aufgrund der vermehrten Tendenz zu Home-Office und dezentralen Arbeitsplätzen gewährten zahlreiche Finanzinstitute einen erleichterten Zugang zu den IT-Systemen. Dadurch nimmt die Gefahr von Cyber-Attacken im Vergleich zu Ende 2019 weiter zu. Wie verschiedene Beispiele der letzten Monate gezeigt haben, können entsprechende Angriffe erhebliche Schäden an den Daten und der Reputation eines Institutes führen, welche auch rechtliche Risiken und finanzielle Rückstellungen nach sich ziehen können. Aufgrund der zunehmenden Digitalisierung wird das Risiko auch in Zukunft eine hohe Bedeutung haben.
     
  4. Wegfall des LIBOR
    Der LIBOR wird letztmals per 31. Dezember 2021 als Leitzins veröffentlicht. Dadurch wird die rechtliche Grundlage für LIBOR-Hypotheken, aber auch für zahlreiche andere Finanzinstrumente abgeschafft. Mit SARON steht bereits seit längerem eine Alternative bereit. Es gilt jedoch, bis zum Zeitpunkt der Ablösung die bestehenden Produkte an den neuen Leitzins anzupassen. Dadurch entstehen insbesondere IT-Risiken, aber auch Rechts- und Prozessrisiken. Zusätzlich werden im kommenden Jahr noch zahlreiche Anstrengungen unternommen werden müssen, um die Marktakzeptanz des neuen Leitzinses zu erhöhen.
     
  5. Geldwäscherei
    Durch die Länderexamen der FATF werden die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen laufend verschärft. Gleichzeitig sind die Finanzintermediäre aufgrund der sinkenden Margen darauf angewiesen, die Geschäftsprozesse zu verschlanken und neue Märkte zu erschliessen. Dadurch können für die Banken neue Compliance sowie Rechts- und Reputationsrisiken entstehen.

    Unser aktuelles GwG-Update lesen Sie hier.
     
  6. Marktzugang
    Der Marktzugang ist vor allem im grenzüberschreitenden Vermögensverwaltungsgeschäft von zentraler Bedeutung. Ferner spielt der Marktzugang auch bei der Börsenäquivalenz eine wichtige Rolle. Beim Marktzugang wird zwischen folgenden drei Arten unterschieden

    •    Präsenz vor Ort (onshore)
    •    Grenzüberschreitend aktiv
    •    Grenzüberschreitend passiv

    In allen drei Fällen können Rechts- und Reputationsrisiken durch die Verletzung von gesetzlichen Vorschriften in anderen Ländern entstehen. Wie die Geschichte zeigt, nimmt die Tendenz der Abschottung gerade in Zeiten des wirtschaftlichen Abschwungs zu, wodurch der «Compliance» mit den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen der anderen Jurisdiktionen besondere Beachtung zu schenken ist.

 

Inhärente vs. Kontrollrisiken

Bei den oben beschriebenen Risiken handelt es um inhärente Risiken, welche dem internen Kontrollsystem der Finanzinstitute keine Beachtung schenken. Die entsprechenden Kontrollen sind aus der Sicht von jeder Bank individualisiert zu beurteilen, wobei es zwischen der Einschätzung der Bankorgane und der Prüfgesellschaft aus folgendem Grund zu Einschätzungsdifferenzen kommen kann: Die Prüfgesellschaft muss ihre Einschätzung aufgrund der eigenen Prüfungsergebnisse vornehmen. Gebiete, die seit längerer Zeit nicht mehr geprüft wurden, führen zu höheren Kontrollrisiken, ohne dass damit effektiv höhere Kontrollrisiken einhergehen.

 

Ausblick

Es ist davon auszugehen, dass die FINMA im Dezember 2020 wiederum einen Risikomonitor veröffentlichen wird. Zu den Hauptrisiken zählen wir die Auswirkungen von COVID-19 auf die langfristige Ertragskraft und die Bonität der Kreditnehmer im Zinsdifferenzgeschäft. Auch im Zusammenhang mit SARON können weiterhin grössere Risiken bestehen: Sollten die Massnahmen für die Ablösung zum heutigen Zeitpunkt noch nicht eingeleitet worden sein, so erachten wir eine fristgerechte Ablösung als kritisch.

Wir sind auf alle Fälle gespannt, wo die FINMA die Hauptrisiken für das kommende Jahr sieht.