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  • Basel III

    Das neue Regelwerk im Überblick

Artikel:

Basel III - das neue Regelwerk im Überblick

09. Januar 2023

3 min

Am 4. Juli 2022 hat die FINMA die Anhörung zum neuen Basel-III-Regelwerk gestartet. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA passt ihre Ausführungsbestimmungen im Bereich der Eigenmittel-anforderungen für Banken an und übernimmt damit die letzten nach dem internationalen Basel-III-Standard vorgesehenen Verbesserungen der Bankenregulierung im Nachgang zur letzten Finanzkrise.

Von den wesentlichen Änderungen sind insbesondere die Regelungen für Kredit- und Marktrisiken sowie operationelle Risiken betroffen. Neben einer höheren Risikosensitivität der Eigenmittelanforderungen haben die neuen Regeln auch eine bessere Vergleichbarkeit der Eigenmittelanforderungen zum Ziel. Insgesamt sind die unten aufgeführten Bereiche betroffen. Neu werden diese neben der Eigenmittelverordnung nicht mehr in Rundschreiben, sondern in eigenständigen Verordnungen geregelt.
 

Kapital Erweitere Möglichkeit der Anrechnung von Zwischengewinnen
Kreditrisiko Anpassung des Kreditrisikostandardansatzes
Anpassung des auf internen Ratings basierenden Ansatz (IRB)
Marktpreisrisiko Anpassung der Definition von Handels- und Bankbuch
Anpassung des De-Minimis-Ansatzes
Neuer Standartansatz
Neuer Interner Modellansatz
CVA-Risiko Überarbeitung des Standardansatzes
Einführung des Basisansatzes
Abschaffung des internen Modellansatzes
Operationelles Risiko Einführung eines neuen Standardansatzes
Abschaffung aller anderen bisherigen Ansätze
Leverage Ratio Überarbeitung des Regelwerks
Offenlegung Anpassung aufgrund einzelner geänderter Positionsklassen
Floor bei 72,5% Begrenzung der mit internen Modellen berechneten Kapitalanforderungen auf 72% des Totals der nach den Standardansätzen berechneten Kapitalanforderungen


Weiterhin hat der Gesetzgeber das Proportionalitätsprinzip beachtet und somit profitieren insbesondere Banken der Aufsichtskategorien 3- 5 von Erleichterungen hinsichtlich der Komplexität.

Wesentliche Anpassungen - ein Überblick

Für die Eigenmittelunterlegung von Kreditrisiken ist eine konsistente Verwendung von externen Ratings weiterhin möglich. Neu ist allerdings durch eine interne Sorgfaltspflichtprüfung die Angemessenheit des externen Ratings zu beurteilen und gegebenenfalls eine Anpassung erforderlich. Für wohnwirtschaftliche grundpfandrechtliche Positionen wird zum einen zwischen wohnwirtschaftlichen und gewerblichen Liegenschaften sowie der Art der Nutzung unterschieden, wobei die überwiegende Nutzung entscheidend ist:

Selbstgenutzte Wohnliegenschaft  Vermietete Wohnliegenschaft
Selbstgennutzte Gewerbeliegenschaft  Vermietete Gewerbeliegenschaft


Die Bestimmung der Risikogewichte erfolgt noch granularer und damit risikosensitiver für diese unterschiedlichen Nutzungskombinationen in Abhängigkeit vom Belehnungsgrad.
Weitere Anpassungen erfolgen bei Unternehmen, die neu in zwei Positionsklassen unterteilt werden, bei Pfandbriefen sowie bei Bankenpositionen.

Im Bereich Marktpreisrisiken werden ein neuer Standardansatz und ein neuer Modellansatz eingeführt. Der bisherige Standardansatz kann als sogenannter einfacher Standardansatz weiterverwendet werden. Dieser wurde aber neu mittels zusätzlicher Faktoren kalibriert, um sicherzustellen, dass genügend Eigenmittel für Marktpreisrisiken vorgehalten werden.

Zusätzlich besteht auch der De-Minimis-Ansatz weiterhin, auch dieser wurde mit einem Faktor neu-kalibriert.

Im Bereich operationelle Risiken wurde neu ein Standardansatz eingeführt, der die bisherigen Ansätze (Basisindikator, Standardansatz bzw. interner Modellansatz) ablöst. Die Eigenmittelanforderungen werden dabei durch folgende zwei Komponenten bestimmt, die miteinander multiplikativ verknüpft werden:

  • Business Indicator Component (BIC) - Indikator für die Grösse 
  • Internal Loss Muliplier (ILM) - Indikator für die historischen Verluste

Der Business Indicator ermittelt sich ähnlich wie bisher als Durchschnitt der letzten drei Jahre aus den wesentlichen Ertragspositionen. Für den Internal Loss Muliplier werden die Verluste der letzten 10 Jahre berücksichtigt. Kleinere und mittelgrosse-Banken mit einen Business Indicator von weniger als CHF 1.25 Milliarden Franken (alle Banken der Aufsichtskategorien 3-5) können einen Internal Loss Muliplier von eins verwenden ohne die Verluste anzusetzen. Sie dürfen den Internal Loss Multiplier dennoch auf Basis von historischen Verlusten ermitteln, was vorteilhaft ist, wenn dieser kleiner als eins ist.

Für Banken, die interne Modellansätze verwenden, ist die Anpassung des Floors von Bedeutung. Um die übermässige Variabilität der nach Risiko gewichteten Positionen zu reduzieren und die Vergleichbarkeit der risikogewichteten Kapitalquoten zu verbessern, wird eine Untergrenze (Output-Floor) für nach Risiko gewichteten Positionen eingeführt. Damit können die gesamthaften Kapitalanforderungen an eine Bank mit internen Modellansätzen nicht unter 72,5 Prozent des Totals der nach den Standardansätzen berechneten Kapitalanforderungen sinken.

Inkrafttreten und Handlungsbedarf

Die Antwort auf den eingangs erwähnten laufenden Anhörungsprozess ist noch ausstehend. Die neuen Regelungen sollen gemäss Entwurf ab 1. Juli 2024 gelten. Allerdings könnte sich dies zeitlich noch etwas verschieben. Die Änderungen sind sehr weitreichend. Es lohnt sich daher, sich bereits jetzt mit den Auswirkungen auseinanderzusetzen, diese schnell zu analysieren und den Handlungsbedarf frühzeitig zu eruieren.