Sehr geehrte Leserinnen und Leser
COVID-19 hält die Schweiz weiterhin in Atem. In unserer Sonderausgabe zu Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus stehen zwei Themen im Zentrum: Die Abrechnung von Kurzarbeit gegenüber der Arbeitslosenkasse und die Erstellung der Lohnabrechnungen der Mitarbeitenden.
Noch nie haben wir die Behörden derart schnell und unbürokratisch erlebt wie in den letzten Wochen. Die Regeln wurden laufend angepasst und im Nu lag eine neue Abrechnungsmethode für Kurzarbeit vor. Der Nachteil dieser Dynamik besteht darin, dass viele Fragen noch unbeantwortet sind und keine verbindliche, umfassende Wegleitung zur Verfügung steht.
Auch arbeitsrechtliche Fragen zur Lohnfortzahlung beschäftigen die Arbeitswelt. Unsere Juristinnen bringen Licht ins Dunkel und widmen sich drei zentralen Aspekten.
Wenn die Mittel knapp sind, werden betriebswirtschaftliche Überlegungen essenziell. Wie kann die Liquidität sichergestellt werden?
Zeiten wie diese machen unversehens deutlich, wie fragil das Leben ist. Treffen auch Sie Vorkehrungen für die Zukunft und denken Sie über die eigene Vorsorge nach.
Für die KMUs, die wegen der Coronakrise in Liquiditätsengpässe geraten, hat der Bundesrat neu eine befristete Stundung eingeführt, die sog. COVID-19-Stundung. Mit dieser Massnahme kann KMUs eine vorübergehende Stundung von drei Monaten gewährt werden, ohne dass ein Sanierungsplan vorliegen muss. Diese Stundung kann um weitere drei Monate verlängert werden. Und das in einem so unbürokratischen Verfahren wie möglich.
Wir wünschen Ihnen eine interessante und anregende Lektüre.
Freundliche Grüsse
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Markus Helbling
Geschäftsleitung BDO
Leiter Produktbereich Treuhand |
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Denis Boivin
Geschäftsleitung BDO
Leiter Produktbereich Steuern & Recht |