Konzerninterner Personalverleih, was ändert - was bleibt?
07. Dezember 2017
Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat eine Leitlinie aus dem Jahr 2003 über die Bewilligungspflicht von konzerninternem Personalverleih präzisiert.
Das SECO weist darauf hin, dass ein konzerninterner Personalverleih grundsätzlich einer Bewilligungspflicht gemäss Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) untersteht.
Diese Bewilligung ist nicht zu verwechseln mit der Arbeitsbewilligung, welche bei Personalverleih oder Entsendungen aus dem Ausland in der Regel einzuholen ist.
Erfahren Sie mehr zu folgenden Themen:
- Wann besteht eine Bewilligungspflicht für konzerninternen Personalverleih?
- Was ist bewilligungsfreier Personalverleih?
- Was ist bewilligungspflichtiger Personalverleih?
- Welche Ausnahmen bestehen?
- In welchen Fällen ist der Personalverleih verboten?
- Wie wird die Abgrenzung zwischen Entsendungen und Personalverleih aus dem Ausland vorgenommen?
- Was ändert sich mit der Präzisierung der SECO Weisung vom 20. Juni 2017?
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