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  • Rechnungslegung nach Obligationenrecht

Rechnungslegung nach Obligationenrecht (OR)

Die Rechnungslegung nach OR betrifft alle Unternehmen und Organisationen mit Buchführungspflicht in der Schweiz. Betroffen sind somit alle Aktiengesellschaften, GmbHs, Genossenschaften, Einzelfirmen, Kollektivgesellschaften, Kommanditgesellschaften, aber auch Vereine, Stiftungen und Non-Profit-Organisationen.

BDO unterstützt Sie bei der praktischen Umsetzung des Rechnungslegungsstandards und hilft Ihnen bei der Beantwortung von Detailfragen.

 

Q&A BDO zur Rechnungslegung nach OR

 

Checklisten zur Rechnungslegung nach OR

 

Artikel zur Rechnungslegung nach OR

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