Sustainable Finance - SwissBanking legt vor

 

Sustainable Finance und ESG – Environmental, Social and Governance – sind derzeit in aller Munde. Die diesbezüglichen Regulierungsvorhaben der Europäischen Union schreiten zügig voran und die FINMA lässt die ihr unterstellten Institute unter dem Titel «Datenerhebung 2020» diverse Fragen zur Nachhaltigkeit ihrer Unternehmensstrategie, ihres Risikomanagements oder ihres Investmentprozesses beantworten.

Anfang Juni 2020 trat die Schweizerische Bankiervereinigung auf den Plan und präsentierte im Rahmen einer gross angelegten Medienoffensive ihre Strategie, um die Schweiz zu einem international führenden Hub im Bereich «Sustainable Finance» zu machen. Die Grundlagen dafür seien günstig: Schon jetzt würden in der Schweiz im internationalen Vergleich überdurchschnittlich viele professionell verwaltete Gelder nachhaltig nachgelegt. Zudem weise der Schweizer Finanzplatz durch das Zusammenspiel von Erfahrung, Finanzwissen, Nähe zu technologischen Lösungen und Umsetzungswillen eine starke Positionierung auf.

Nebst der personellen Verstärkung ihrer eigenen Sustainable Finance-Expertise hat SwissBanking eine Broschüre zu «Sustainable Finance in der Schweiz» veröffentlicht. Diese beleuchtet laufende Branchenaktivitäten und benennt konkrete Handlungsfelder, wo die politischen Rahmenbedingungen wirksam verbessert werden können. Dazu zählen ein international koordiniertes Vorgehen, ein Einbezug der Realwirtschaft, differenzierte Transparenzvorschriften, ein Ausbau des Marktzugangs sowie eine steuerliche Entlastung von nachhaltigen Anlageprodukten.
 

Leitfaden für den Einbezug von ESG-Kriterien in den Beratungsprozess für Privatkunden

Kernstück der Publikationen von SwissBanking ist der neue «Leitfaden für den Einbezug von ESG-Kriterien in den Beratungsprozess für Privatkunden». Dieser definiert sechs Prinzipien, welche Finanzdienstleister im Kontext verschiedener Beratungsprozesse anwenden können. Diese sollen die Anwendung von ESG-Kriterien im Markt fördern.

Prinzip 1 - Feststellung der Kundenerwartungen in Bezug auf ESG-Anlagen und Dokumentation im Rahmen des Beratungsprozesses

Demgemäss sollten Finanzdienstleister im Rahmen des «Suitability»-Prozesses gemäss FIDLEG nebst Anlagezielen, finanzieller Situation sowie Kenntnissen und Erfahrungen von Kunden auch deren ESG-Präferenzen einbeziehen und dokumentieren.
 

Prinzip 2 - Vorlage eines adäquaten Überblicks über ESG-Kriterien durch Kundenberater

Kundenberater sollen in der Lage sein, ihren Kunden nicht nur allgemeine Informationen über die ihnen angebotenen Finanzinstrumenten und Finanzdienstleistungen zu liefern, sondern auch mit ESG-Kriterien verbundene Risiken und Chancen einer Anlage darzulegen. Zu diesem Zweck sind Kundenberater bezüglich ESG-Kriterien auf angemessene Weise zu schulen.
 

Prinzip 3 - Beschreibung des Spektrums von ESG-Anlagelösungen im Rahmen des Beratungsprozesses

Der Finanzdienstleister soll dafür sorgen, dass der Kunde die Auswahl an verfügbaren Anlagelösungen versteht, und er soll anhand der festgestellten Kundenpräferenzen die verfügbaren Möglichkeiten für eine nachhaltige Anlage erörtern. Dies stellt insbesondere vor dem Hintergrund der stetigen Weiterentwicklung der verschiedenen Ansätze für nachhaltige Anlagen eine Herausforderung dar.
 

Prinzip 4 - Abstimmung der Eigenschaften von ESG-Anlagelösungen mit den Kundenerwartungen

Wenn im Rahmen des «Suitability»-Prozesses gemäss FIDLEG die Eignung eines Finanzinstruments für das Kundenprofil analysiert wird, sollen auch dessen ESG-Eigenschaften mit den ESG-Präferenzen des Kunden abgestimmt werden. Die Kunden sollen die ESG-Eigenschaften verstehen, bereit sein, die damit verbundenen Risiken zu tragen und ihre Zustimmung erteilen, wenn eine bestimmte Anlage von ihren ursprünglich festgelegten ESG-Präferenzen abweicht.
 

Prinzip 5 - Strukturierung von ESG-Anlagelösungen, die auf die Kundenerwartungen abgestimmt sind

In Fortführung von Prinzip 4 soll eine Übereinstimmung zwischen den ESG-Präferenzen des Kunden und den vorgeschlagenen Finanzinstrumenten oder Finanzdienstleistungen angestrebt werden.
 

Prinzip 6 - Erbringen von Dienstleistungen unter Einhaltung von Due Diligence und Transparenz

Die Pflicht zur Best Execution (bestmöglichen Ausführung) gemäss FIDLEG soll auch in Bezug auf ESG-Präferenzen des Kunden Anwendung finden. Zudem sind irreführende und unrichtige Produktinformationen auch bezüglich ESG-Eigenschaften untersagt.
 

Ausblick und Herausforderungen

Obwohl SwissBanking festhält, dass der Leitfaden keine zusätzlichen regulatorischen Anforderungen schaffen soll und nicht rechtsverbindlich sei, wird darin doch an mehreren Stellen ausdrücklich festgehalten, dass ESG-Belange schon jetzt Teil des gesetzlich vorgesehenen «Suitability»-Prozesses gemäss FIDLEG darstellen. Damit dürfte der Leitfaden zumindest im Bereich der «Best Practices», die im Finanzbereich Gerichten oft als Auslegungshilfen dienen, schon bald von zentraler Bedeutung sein. Diese Tendenz wird verstärkt durch die zunehmenden Bestrebungen der FINMA, sich ein Bild über die «ESG-Konformität» ihrer Beaufsichtigten zu machen und durch die Entwicklungen in der EU, wo ESG-Belange schon bald formell Teil der «Suitability»-Pflichten gemäss MiFID II darstellen werden.

Demgemäss gilt es, die mit Sustainable Finance verbundenen Herausforderungen frühzeitig an die Hand zu nehmen und namentlich eine angemessene diesbezügliche Schulung der Kundenberater sowie einen effizienten Prozess zur Abstimmung von ESG-Präferenzen der Kunden mit ESG-Eigenschaften von Finanzinstrumenten und Finanzdienstleistungen sicherzustellen.