Die 20 Verordnungen des Bundesrates

Es ist Mittwoch, der 8. April 2020 um 8:11 Uhr. Die Sonne scheint und die Vögel singen im nahe gelegenen Wald. Die Bäume beginnen, sich mit Blättern zu schmücken. Es ist Frühling. Alles ist ruhig. Man könnte fast vergessen, dass sich die Schweiz in einer ausserordentlichen Lage befindet.

Lassen Sie uns einen Rückblick machen!

Am 27. Februar 2020 wendet sich das Bundesamt für Gesundheit mit Hygiene- und Verhaltensregeln an die Bevölkerung, um die Verbreitung des neuen Coronavirus zu verhindern oder zu bremsen. Das Ziel der Kampagne ist der Schutz der Bevölkerung in der Schweiz.

Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus stuft der Bundesrat die Situation in der Schweiz am 28. Februar 2020 als «besondere Lage» gemäss Epidemiengesetz ein. Grossveranstaltungen mit mehr als 1'000 Personen werden verboten. Dieses Verbot tritt sofort in Kraft und gilt mindestens bis am 15. März. Der Bundesrat veröffentlicht am selben Tag seine erste Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19).

Am 16. März 2020 verschärft der Bundesrat die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung. Er stuft die Situation in der Schweiz neu als «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemiengesetz ein.

Seit Ende Februar 2020 erlässt unser Bundesrat Verordnungen über Verordnungen, die fast alle Bereiche betreffen. Diese stützen sich auf Artikel 185 Abs. 3 der Bundesverfassung betreffend die äussere und innere Sicherheit. Der Bundesrat kann, unmittelbar gestützt auf diesen Artikel, Verordnungen und Verfügungen erlassen, um eingetretenen oder unmittelbar drohenden schweren Störungen der öffentlichen Ordnung oder der inneren oder äusseren Sicherheit zu begegnen. Solche Verordnungen sind zeitlich zu befristen.
 

Bis zum heutigen Tag, 8. April 2020, hat unser Bundesrat die folgenden 14 Verordnungen erlassen:

 

Eine 15. Verordnung über den Rechtsstillstand gemäss Artikel 62 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs ist bereits nicht mehr in Kraft.

Darüber hinaus hat der Bundesrat fünf weitere Verordnungen erlassen, mit denen andere Verordnungen direkt geändert wurden:

 

 

Die Veröffentlichung dieser enormen Anzahl an Verordnungen in solch rasendem Tempo stellt die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes vor die grosse Herausforderung, den Überblick zu bewahren. Einige der Verordnungen werden regelmässig an die Entwicklung der Situation angepasst und entsprechend geändert. Beispielhaft hierfür ist sicherlich die Verordnung 2 COVID‑19 vom 13. März 2020. Diese ersetzte die erste Version vom 28. Februar 2020 und wurde bisher bereits neunmal geändert!

Wir analysieren die rechtliche Begründung dieser Verordnungen nicht, aber wir hoffen natürlich, dass die Empfehlungen unseres Bundesrates ermöglichen, diese Krise bald und auf die bestmögliche Art und Weise zu überwinden.

Bleiben Sie gesund - bleiben Sie zu Hause.