AHV 21 - Chancen für Selbständigerwerbende

Sie sind selbständig erwerbend und empfinden die Neuerungen rund um die Reform AHV 21 per 1. Januar 2024 als komplex und unübersichtlich? Keine Panik: Die Reform birgt nicht nur Herausforderungen, sie ist auch mit Chancen verbunden.

Ja, die anstehenden Anpassungen sind mit Aufwand verbunden. Das einheitliche Rentenalter von Frauen und Männern betrifft Sie. Auch die Erhöhung der Mehrwertsteuer fordert Sie in Ihrer Tätigkeit. Und es gilt, Finanzsysteme anzupassen sowie Kalkulationen und Preislisten zu überarbeiten. 

Die Reform bietet Ihnen aber auch Chancen; zum Beispiel eine flexible Gestaltung des Rückzugs aus dem Erwerbsleben. Profitieren Sie vom erweiterten Vorbezug der AHV-Rente! Renten können neu um Monate und nicht mehr nur um ganze Jahre vorbezogen werden. Und wussten Sie, dass auch ein teilweiser Vorbezug möglich ist? Sollte dies keine interessante Option für Sie sein, so ist es vielleicht der gestaffelte Aufschub der Leistungen um fünf Jahre. Dabei ist es Ihnen überlassen, ob Sie die Rente ganz oder teilweise aufschieben.

Good to know: Sind Sie nach dem 65. Geburtstag weiterhin unternehmerisch tätig, bezahlen Sie je nach Wunsch auf dem vollen Einkommen oder nur auf dem erzielten Einkommen über 16'800 Franken pro Jahr AHV-Beiträge. Neu können Sie sich diese Beiträge und Versicherungszeiten bei der späteren Berechnung der AHV-Rente anrechnen lassen. So lassen sich allenfalls Beitragslücken schliessen oder die monatliche Rentenhöhe positiv beeinflussen.
 



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Unter AHV 21 - BDO haben wir weitere Informationen zur Reform AHV 21 zusammengefasst. Beschäftigen Sie Mitarbeitende? Dann nutzen Sie unsere Checkliste zur Reform AHV21. Ihr Selbst-Check schafft Übersicht und zeigt Ihnen mögliche Handlungsfelder auf.