Der Betreibungsauszug - ein unterschätztes Instrument

Barverkäufe, sogenannten Zug-um-Zug-Geschäfte (Ware gegen Geld), würden das Risiko eines Zahlungsausfalls vollständig bannen. Oft ist das jedoch nicht realistisch und würde die Geschäftsabwicklung verunmöglichen. Wichtig ist es deshalb, Risiken zu erkennen und mit adäquaten Massnahmen vorzubeugen.

Die meisten Schuldner begleichen ihre Verbindlichkeiten klaglos, allenfalls einige Tage nach dem vereinbarten Zahlungsziel. Probleme bereitet - wie fast immer - eine kleine Minderheit. Es gibt Schuldner, die Produkte oder Dienstleistungen bestellen, im Wissen, dass sie die Rechnungen nicht werden bezahlen können. Andere versuchen mit allen Tricks, ihre Gegenleistung hinauszuzögern oder den Anspruch des Leistungserbringers zu verkürzen. Zum Beispiel mit ungerechtfertigten Abzügen oder Mängelrügen, sie geben eine falsche Adresse an oder «tauchen unter».

Aus diesem Grunde ist die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit, dass ein Kunde in Zukunft seiner Zahlungspflicht nachkommen kann (und will), wichtig. Dabei ist, unter anderem, an das Einholen eines Betreibungsauszugs zu denken. Dieses Instrument geht häufig vergessen, dabei ist das Einholen eines Betreibungsauszugs einfach, kostengünstig und geht vergleichsweise schnell. Doch wie macht man das am besten?
 

Der Betreibungsregisterauszug

Diese Möglichkeit wird in der Praxis viel zu selten genutzt, dabei wäre das Einholen eines Auszuges aus dem Betreibungsregister eine sehr einfache Vorkehrung mit grossem Nutzen. Natürlich ist der Betreibungsauszug nur ein Beurteilungselement. Ein Betreibungsauszug ohne Eintragung ist keine Garantie für eine problemlose Abwicklung mit dem Kunden. Ein umfangreicher Auszug weist jedoch auf «grosse Herausforderungen» bei der Realisierung der Forderung hin. Wie holt man einen Auszug ein?

Unter «Betreibungsschalter.ch» finden Sie alle nötigen Informationen. Das Auskunftsgesuch wird am Bildschirm erstellt. Nach Ausdruck und Unterzeichnung kann das Gesuch elektronisch oder per Post versandt werden. Eine Betreibungsauskunft kostet 17 Franken zuzüglich Versandkosten.

In jedem Fall ist ein Interessensnachweis erforderlich. Dies kann beispielsweise eine Offerte, eine Bestellung oder eine offene Rechnung sein. Der Betreibungsauszug wird innert weniger Tage per Post zugestellt. Wichtig ist es, das Begehren beim richtigen Betreibungsamt einzureichen, denn es erfolgt keine schweizweite Prüfung der Zuständigkeit und es gibt kein zentrales Register für die ganze Schweiz. Das zuständige Betreibungsamt ist dasjenige, welches am Sitz bzw. am Wohnsitz des Schuldners zuständig ist.
 

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen zur Bonitätseinschätzung der Kunden und zum Debitorenmanagement finden Sie im BDO Newsletter vom August 2020: «Wie Sie Forderungsverluste verhindern können (Teil 1)»