Wir verwenden Cookies auf unserer Webseite, um Ihren Besuch effizienter zu machen und Ihnen eine möglichst angenehme Nutzung bieten zu können. Indem Sie diese Website nutzen, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Bitte lesen Sie unsere DATENSCHUTZERKLÄRUNG. Dort erfahren Sie mehr über die von uns verwendeten Cookies und wie Sie diese löschen oder blockieren können.
  • Aktienrechtsrevision

Ziel der Revision ist eine Modernisierung des Schweizer Aktienrechts – die Kernprinzipien allerdings sollen beibehalten werden. Die neuen Regelungen versprechen Kapitalgesellschaften unter anderem mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Kapitalstruktur und der Ausschüttung von Dividenden.

Welche Auswirkungen hat die Aktienrechtsrevision auf Ihr Unternehmen? Überprüfen Sie Ihre Statuten und internen Reglemente, um das Inkrafttreten der Revision zu antizipieren. Wir informieren Sie über die wichtigsten Neuerungen und stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.

Vom alten zum neuen Aktienrecht

Das Parlament hat die Aktienrechtsrevision am 19. Juni 2020 verabschiedet. Einige Elemente dieser Revision sind bereits in Kraft getreten, z.B. in Bezug auf die Geschlechterrichtwerte in den Führungsgremien börsenkotierter Unternehmen und die Verbesserung der Transparenz im Rohstoffsektor. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 sämtliche weiteren Bestimmungen auf den 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Ab diesem Zeitpunkt werden die lang ersehnten Änderungen des Obligationenrechts (OR) und der Handelsregisterverordnung (HRegV) Realität werden.

Ihre Ansprechpartner